Anordnung vom Verwaltungsgericht Berlin muss Diesel-Fahrverbote einführen
09.10.2018, 15:04 Uhr
Für die Leipziger Straße wurde aus Umweltschutzgründen bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde eingeführt.
(Foto: dpa)
Die Entscheidung hatte sich bereits abgezeichnet - nun ist klar: Auch in der deutschen Hauptstadt wird es bald Fahrverbote für ältere Dieselautos geben. Betroffen sind mehrere Straßen, aber nicht die gesamte Umweltzone in Berlin.
Berlin muss für mehrere Straßen bis Mitte 2019 ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden. Die Richter verpflichteten die Senatsverwaltung für Verkehr, bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan mit den entsprechenden Vorschriften zu erlassen. Die Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung dann spätestens Ende Juni 2019 verwirklicht werden.
Mit der Sperrung von elf besonders belasteten Abschnitten großer Straßen soll erreicht werden, dass der Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid eingehalten wird. Dieselautos sind ein Hauptverursacher für schlechte Luft in Städten. Die vom Gericht verfügten Fahrverbote betreffen Diesel-Pkw und Diesel-Lkw. Darunter sind Teile der wichtigen Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum Berlins. Für weitere Abschnitte mit einer Gesamtlänge von weiteren 15 Kilometern muss das Land Berlin außerdem Fahrverbote prüfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Zwingend notwendige Maßnahmen" dürften nicht mit der Begründung hinausgezögert werden, dass die Ergebnisse weiterer Untersuchungen abgewartet werden sollen, argumentierte der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke. Der Berliner Senat hatte bereits Maßnahmen für bessere Luft auf den Weg gebracht, zum Beispiel Tempo-30-Zonen.
DUH will Verbot in gesamter Umweltzone
Marticke sagte zugleich, ein Diesel-Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt umfasst, sei nicht zwingend erforderlich. Denn an vielen Orten in der Umweltzone würden die Grenzwerte eingehalten. Geklagt hatte wie in vielen anderen deutschen Städten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die ursprünglich ein Diesel-Fahrverbot in der Berliner Umweltzone durchsetzen wollte. Nur mit einem Verbot in einer Zone ließen sich Ausweichverkehre auf andere Straßen vermeiden, in denen dann die Belastung steige.
Die Frage ist nun, ob die Entscheidung den Kurs der Bundesregierung in der Dieselkrise verändert. Die Große Koalition hatte sich nach langem Ringen auf neue Maßnahmen geeinigt, um Fahrverbote zu verhindern. Neue Kaufanreize sowie technische Nachrüstungen zielen auf 14 besonders belastete Städte wie München und Stuttgart. Vor allem bei den Nachrüstungen sind aber noch viele Fragen offen.
Koalitionskompromiss erneut in der Kritik
Umweltschützer kritisierten erneut den mühsam ausgehandelten Kompromiss zu Umtauschprämien und Nachrüstungen. "Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Verkehrsminister Scheuer und Umweltministerin Schulze", erklärte Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan. "Ihr Diesel-Kompromiss hatte nicht mal eine Woche Bestand." Solange die Autoindustrie nicht gezwungen werde, Hardware-Nachrüstungen für alle schmutzigen Diesel in allen Städten anzubieten, blieben Verbote die einzig wirksame Maßnahme, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.
Auch die Opposition griff die Koalition aus Union und SPD an. "Die Bundesregierung hat nicht getan, was notwendig wäre", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Verkehrsminister Andreas Scheuer von der CSU trage die Verantwortung für die Fahrverbote, der Diesel-Kompromiss sei "ein weiterer Flickenteppich". Man brauche verbindliche Hardware-Nachrüstungen an Motoren. Die Verkehrsexpertin der Linken, Ingrid Remmers, forderte: "Die Zeit der freundlichen Appelle an die Autoindustrie muss ein Ende haben."
Quelle: ntv.de, jug/dpa