Politik

Prozessstart gegen Erdogan Böhmermanns Anwalt ist siegesgewiss

In Hamburg ist der Zivilprozess um das Erdogan-Gedicht "Schmähkritik" des ZDF-Moderators Jan Böhmermann gestartet.

In Hamburg ist der Zivilprozess um das Erdogan-Gedicht "Schmähkritik" des ZDF-Moderators Jan Böhmermann gestartet.

(Foto: imago/STAR-MEDIA)

Im Prozess um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann liefern sich die Anwälte des Satirikers und des türkischen Präsidenten Erdogan einen Schlagabtausch. Der Anwalt des Moderators will notfalls durch alle Instanzen gehen.

Wegen seines Gedichtes "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wird ZDF-Moderator Jan Böhmermann strafrechtlich nicht mehr verfolgt. In Hamburg geht die zivilrechtliche Auseinandersetzung darum aber weiter.

Böhmermann-Anwalt Christian Schertz forderte die Zivilkammer auf, ihre Entscheidung von Mitte Mai für eine Einstweilige Verfügung gegen Böhmermann zu überdenken. Damals hatte das Gericht dem Fernsehmoderator die Wiederholung großer Teile des Gedichts untersagt, das er in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte. Schertz argumentierte, die Äußerungen dürften nicht isoliert betrachtet werden. Sie hätten dazu dienen sollen, dem Publikum die Grenzen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Insofern sei es als Kunst zu werten und falle unter die Meinungsfreiheit. "Wäre es ein Theaterstück gewesen, würden wir hier gar nicht sitzen."

"Deckmäntelchen der Kunst"

Böhmermanns Anwalt sagte nach dem ersten Verhandlungstag, er wolle notfalls durch alle Instanzen gehen. "Ich bin sicher, dass wir - jedenfalls in einer späteren Instanz - gewinnen werden." Das Gericht habe sich zu Prozessbeginn nicht in die Karten schauen lassen. Insofern sei die Entscheidung völlig offen.

Schertz verwies zudem auf die Einstellung der Strafermittlungen gegen seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Mainz habe den Tatbestand der Beleidigung verneint, sagte Scherz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe des weiteren festgestellt, dass es sich verbiete, einzelne Teile eines Kunstwerkes aus dem Zusammenhang zu lösen.

Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger betonte dagegen, die Strafermittlungen seien nur deswegen eingestellt worden, weil bei Böhmermann nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in Mainz kein Vorsatz zu erkennen gewesen sei. Eine Strafsache sei jedoch etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren, in dem es um die Frage gehe, ob das Gedicht eine Schmähung sei. "Hier wird unter dem Deckmäntelchen der Kunst schwerste Beleidigung betrieben. Da gibt es keine Abwägung mehr, das ist unzulässig", sagte Sprenger. Böhmermann habe Erdogan "als Prototyp des verlausten Türken" darstellen wollen. "Das ist schlicht rassistisch."

Zudem warf Sprenger den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, das dortige Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben. Die Entscheidung über die Einstellung sei so spät getroffen worden, dass ihm praktisch keine Zeit zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens geblieben sei. Im Bereich Presse und Rundfunk gilt eine Strafverfolgungsverjährung von sechs Monaten.

Der türkische Präsident will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Das Gericht will sein Urteil am 10. Februar 2017 verkünden.

Quelle: ntv.de, sde/dpa/rts

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