Grundgesetzänderung ist durch Bund darf Milliarden für Digitalpakt überweisen
15.03.2019, 15:48 Uhr
Bundesbildungsministerin Karliczek rechnet damit, dass die Grundgesetzänderung zu Ostern in Kraft tritt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Wer zahlt, der bestimmt? Dieses Prinzip haben Bund und Länder beim Digitalpakt Schule mit einer Grundgesetzänderung ausgehebelt. Fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen können ab Ostern fließen. Das segnet nach dem Bundestag jetzt auch der Bundesrat einstimmig ab.
Der Digitalpakt Schule hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat beschloss einstimmig die Grundgesetzänderung, die der Bund zur Bedingung für die Milliardenspritze gemacht hat. Im Rahmen des Digitalpakts stellt der Bund den Ländern innerhalb von fünf Jahren fünf Milliarden Euro etwa für Laptops und Tablets zur Verfügung.
Die Grundgesetzänderung war für den Bund Voraussetzung dafür, diese Mittel bereitzustellen. Der Bund kann nun auch Personal in den Schulen finanziell unterstützen, wenn es um besondere, befristete Ausgaben geht - etwa den Einsatz von Systemadministratoren für die Digitalisierung.
Die seit längerem geplanten Verfassungsänderungen hatten für Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt, deshalb wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bund rückte schließlich von seiner früheren Forderung ab, bei Bundeszuschüssen den Ländern ergänzende Zahlungen in gleicher Höhe vorzuschreiben.
Statt dieser 50:50-Regelung soll die Finanzierungsquote zwischen Bund und Ländern für jedes Projekt individuell festgelegt werden. Neben dem Bildungsbereich betrifft dies auch die finanzielle Beteiligung der Länder an den künftigen Bundesprogrammen im sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Die geplante Verfassungsänderung sieht zudem vor, dass für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur schwächere Kontrollrechte des Bundes als in anderen Bereichen gelten.
Bildungsministerin: Nach Ostern kann Geld fließen
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erwartet, dass die ersten Gelder rasch fließen. Die CDU-Ministerin sagte in Berlin, die Einigung sei "ein wunderbares Beispiel dafür, dass Bund und Länder bei einem bildungspolitischen Großprojekt unter Wahrung der Kultushoheit der Länder zusammenarbeiten". Die Grundgesetzänderung werde "aller Voraussicht nach zu Ostern in Kraft treten", so dass Länder und Schulträger dann loslegen könnten. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Hessens Kultusminister Alexander Lorz, sprach von einem "guten Tag für den Bildungsföderalismus in Deutschland".
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann wiederholte vor der Länderkammer seinen Einwand, der Digitalpakt hätte auch ohne Grundgesetzänderung umgesetzt werden können. Der Grünen-Politiker bezeichnete die Grundgesetzänderung als "schmerzhaften" Kompromiss. Kretschmann wandte sich gegen eine "Vermischung von Kompetenzen" von Bund und Ländern. Die notwendigen Förderungen könnten die Länder passgenauer leisten als der Bund. Kretschmann kritisierte zudem die zeitliche Befristung der Bundesförderung: "Die Länder stehen am Ende mit den Kosten dieser Anschubpolitik alleine da."
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vertrat die Auffassung, dass durch die Neuregelung die Rechte der Länder nicht so stark eingeschränkt würden, wie es der Bund ursprünglich geplant habe. Die fünf Milliarden Euro des Bundes reichten aber bei weitem nicht aus, sagte der CSU-Politiker. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer lobte die Einigung. Es sei in kurzer Zeit gelungen, bei unterschiedlichen Interessen zu einem "guten Ergebnis" zu kommen, sagte die Sozialdemokratin in der Länderkammer. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig verlangte ebenfalls, dass die Förderung des Bundes nicht befristet sein dürfe.
Quelle: ntv.de, mau/AFP