Politik

Finanzierungsstreit in Karlsruhe Bund gewinnt in DDR-Altlastenfrage gegen die Länder

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Das Gewerbegebiet des ehemaligen Teerverarbeitungswerkes Rositz in Thüringen.

Das Gewerbegebiet des ehemaligen Teerverarbeitungswerkes Rositz in Thüringen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Bei der Privatisierung ehemaliger DDR-Betriebe wird beschlossen, dass Bund und Länder die Verantwortung für dort entstandene ökologischen Altlasten übernehmen müssen. Aufgrund der hohen Kosten beginnt ein Finanzierungsstreit. Nun entscheidet Karlsruhe.

Im Finanzierungsstreit am Bundesverfassungsgericht zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Thüringen zu Sanierungskosten für Umweltschäden ehemaliger DDR-Staatsbetriebe kann der Bund aufatmen. Denn für Sanierungen von ökologischen Altlasten der DDR in Sachsen und Thüringen muss er nicht mehr zahlen, als bereits vereinbart wurde. Anträge der beiden Länder wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als unzulässig verworfen. Die beiden Länder legten demnach nicht dar, dass der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet sei, zukünftige Kosten zu tragen.

Hintergrund sind Vereinbarungen im Zuge der Wiedervereinigung. Ehemalige staatseigene Betriebe der DDR wurden in die bundeseigene Treuhandanstalt überführt und von dieser privatisiert. Die Treuhand vereinbarte in vielen Fällen mit Investoren Haftungsfreistellungen für Umweltschäden, die jene Betriebe im Vorfeld verursacht hatten.

1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen Länder ein Abkommen, das die Finanzierung der ökologischen Altlasten regelt. Dieses sieht der Mitteilung zufolge unter anderem eine Verteilung der Freistellungskosten für ökologische Altlasten zwischen der Treuhand (60 oder 75 Prozent) und dem jeweiligen Land (40 oder 25 Prozent) vor.

Sanierungen teurer als geplant

Infolge praktischer Schwierigkeiten bei der Umsetzung schlossen einige Länder Generalverträge mit der Treuhand - Thüringen 1999 und Sachsen 2008. Damit stand weitgehend fest, wie viel der Bund noch zahlen sollte. Die Abkommen regelten auch, dass in bestimmten Fällen und bei höheren Kosten als angenommen nachverhandelt werden sollte.

Sachsen und Thüringen stellten fest, dass die Sanierungen teurer würden als geplant. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wollten aber nicht nachverhandeln. Deswegen wandten sich die beiden Länder an das Verfassungsgericht.

Quelle: ntv.de, mes/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen