Ausreiseversuche in Kampfgebiete Deutschland bremst "Gotteskrieger" aus
04.02.2015, 11:43 Uhr
Der Reisestrom deutscher Islamisten in Kriegsgebiete reißt nicht ab. Nun stellt die Regierung schon Ausreiseversuche unter bestimmten Bedingungen unter Strafe. Die Opposition findet das zweifelhaft und die Polizei sieht schwere Zeiten auf sich zukommen.
Deutschland will die Ausreise von Dschihadisten in Kriegsgebiete erschweren. Dazu hat die Bundesregierung eine Strafrechtsverschärfung auf den Weg gebracht. Demnach soll künftig bestraft werden, wer "zum Zwecke der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" ins Ausland reist. Von der Neuregelung sollen sowohl schwere Gewalttaten als auch die Ausbildung dafür erfasst werden. Bereits der Versuch einer Ausreise für diese Zwecke soll unter Strafe gestellt werden.

Emrah E. gilt als einer der sogenannten "Gotteskrieger". Der damals 25-Jährige musste sich 2013 wegen der Mitgliedschaft bei Al-Kaida und Al- Shabaab verantworten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Sollten es die selbsternannten "Gotteskrieger" trotzdem wagen sich auf den Weg zu machen, müssen sie mit sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Haft rechnen. "Wir tun vor allen Dingen etwas, was Deutschland sicherer machen wird", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas.
Die Gesetzesnovelle schafft zudem einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Er stellt jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe, mit denen terroristische Aktivitäten finanziert werden sollen. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um "nicht unerhebliche Vermögenswerte" ging.
Polizei sieht Schwierigkeiten kommen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Gesetzesverschärfungen, warnte aber vor einer Überlastung der Polizei. "Die Politik sendet damit ein klares Signal an die islamistische Szene", erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow in Berlin. "Klar ist aber auch, dass die Ermittler große Schwierigkeiten haben werden, solche Absichten beweissicher aufzudecken. Die Polizei wird an Grenzen stoßen."
Die Opposition hält wenig vom Vorstoß des Justizministers. "Wir kommen da wirklich in den Bereich einer verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit", sagte Katja Keul, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestages, n-tv.de.
Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die UN-Resolution gegen "foreign fighters" (ausländische Kämpfer) aus dem vergangenen Jahr um. Die Resolution verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gesetze gegen die Ausreise solcher Kämpfer zu schaffen. Dafür wird in Deutschland der erst 2009 geschaffene Strafrechtsparagraf 89a reformiert, mit dem bereits die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe gestellt wurde. Der Bundestag muss den Neuregelungen noch zustimmen.
Quelle: ntv.de, ppo/AFP/dpa