Besserer Schutz für EU-Bürger EU stimmt US-Datenschutzdeal zu
08.07.2016, 15:49 Uhr
"Privacy Shield" soll sicherer sein als das Vorgängermodell "Safe Harbor".
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Europäische Union hat sich mit den USA auf eine Regelung zum Datentransfer geeinigt. "Privacy Shield" soll die massenhafte Speicherung von Daten verhindern. Doch es gibt Ausnahmen.
Die neuen Regeln zum umstrittenen Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union haben die letzte Hürde genommen. Die Regierungen der Mitgliedsländer gaben grünes Licht dafür, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollen die Regeln nun "zeitnah" die Grundlage für die transatlantische Datenübermittlung bilden.
Die neue Rahmenregelung namens "Privacy Shield" löst das bisherige "Safe Harbor"-Modell ab, das der Europäische Gerichtshof (EUGH) gekippt hatte. "Unsere Unternehmen brauchen dringend Rechtssicherheit für den transatlantischen Datenverkehr", betonte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, nachdem die Mitgliedstaaten der EU mit großer Mehrheit dem Entwurf der EU-Kommission zugestimmt hatten.
Von der Neuregelung sollen auch Firmen wie Google und Facebook profitieren, die sich seit dem Gerichtsentscheid vom Oktober beim Datentransfer über den Atlantik hinweg vielfach mit Standardvertragsklauseln behelfen mussten. Hintergrund des EUGH-Urteils waren insbesondere die Enthüllungen über eine massenhafte Überwachung des Internets durch US-Behörden. Mit "Privacy Shield" haben die Unternehmen eine neue rechtliche Grundlage, um Daten von EU-Bürgern in den USA zu übertragen, speichern und verarbeiten. Neben der Rechtssicherheit soll die Regelung eine erhebliche Kostenersparnis mitsichbringen.
"Nationale Sicherheit" geht vor
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Neuregelung: "Privacy Shield" werde es Unternehmen ermöglichen, Daten ohne hohen bürokratischen Aufwand in die USA zu übermitteln. Davon profitiere vor allem der Mittelstand. Laut Bitkom wurde insbesondere bei der Löschpflicht und der Regelung zur Weitergabe von Daten an Dritte nachgebessert. Personenbezogene Daten dürfen demnach nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Auch enthalte das "Privacy Shield" jetzt zusätzliche Klarstellungen von den US-Behörden zur massenhaften Speicherung von Daten.
Die US-Regierung hatte eine schriftliche Zusicherung abgegeben, Daten von EU-Bürgern nicht anlass- und unterschiedslos zu sammeln. Dafür gebe es allerdings Ausnahmen. Sie sollen möglich sein, wenn die gezielte Überwachung von Einzelnen nicht machbar ist. Verwendet werden dürfen die Daten dann nur, wenn es um die "nationale Sicherheit" der USA geht, und zwar im Hinblick auf Terrorismus, Spionage, Massenvernichtungswaffen, Bedrohungen für das Militär sowie vergleichbar schwerwiegende "transnationale kriminelle Bedrohungen".
Quelle: ntv.de, ksc/Reuters