Politik

Verfahren zur Flüchtlingsumsiedelung EU und Türkei einigen sich über Auswahl

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Für viele Flüchtlinge soll mit dem Verfahren die Zeit der Ungewissheit enden.

(Foto: AP)

Lange Zeit streiten Brüssel und Ankara über die Modalitäten der Flüchtlingsumsiedelung. Jetzt liegt der Entwurf auf dem Tisch. Demnach dürfen sich die Betroffenen ihr Zielland nicht aussuchen. Aber auch die EU-Länder selbst müssen mit Sanktionen rechnen.

Die EU und die Türkei haben sich offenbar auf ein Verfahren zur Auswahl der syrischen Flüchtlinge geeinigt, die in EU-Länder umgesiedelt werden sollen. Vorerst sollten nur Syrer aufgenommen werden, die vor dem 29. November 2015 in der Türkei Schutz gesucht hätten, berichtet die "Bild"-Zeitung.

Demnach sollen Mädchen und Frauen in Gefahr, Überlebende von Gewalt und Folter sowie kranke und behinderte Flüchtlinge bei der Umsiedelung bevorzugt werden. Ausgeschlossen würden dagegen Menschen, die bereits früher in die EU eingereist seien oder dies versucht hätten. Flüchtlinge, die für die Umsiedelung ausgesucht würden, müssten sich damit einverstanden erklären, ihr EU-Zielland nicht selbst aussuchen zu können.

Auch das Verfahren für die Umsiedelung sei detailliert geregelt, berichtet das Blatt weiter. Demnach werden die ausgewählten Flüchtlinge zunächst vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) informiert und zu einem Interview eingeladen. Dort müssten sie ihre Papiere vorlegen und genaue Angaben zur Person machen. Die Aufnahme-Länder könnten von den Betroffenen Fingerabdrücke nehmen und die Daten überprüfen.

Komme es zu einer Umsiedelung, müsse der Aufnahme-Staat einen Medizin-Check veranlassen und den Transport organisieren. Nach der Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat müssten die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erhalten. Auf Wunsch könne sie danach verlängert werden.

Sollte ein EU-Land keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, drohen diesem Land laut Verordnung drastische Strafen: Bis zu 250.000 Euro seien für jeden Flüchtling zu zahlen, den das Land nicht aufnehmen wolle.

Quelle: ntv.de, ppo/AFP

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