Beschwerde im Fall Böhmermann Erdogan gibt sich nicht geschlagen
10.10.2016, 18:55 Uhr
Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan fordert weiter eine Anklage von Jan Böhmermann.
(Foto: AP)
Die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedicht" sind eingestellt. Doch das will Recep Tayyip Erdogan nicht auf sich sitzen lassen. Der türkische Präsident legt Beschwerde ein und will den TV-Satiriker vor Gericht sehen.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan akzeptiert die Einstellung der Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts" nicht. Erdogans Anwalt habe Beschwerde eingelegt, teilte die Staatsanwaltschaft in Mainz mit. Diese werde nun von der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz geprüft.
TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht "Schmähkritik" Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Darin brachte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung.
Erdogan wirft dem Moderator vor, ihn mit dem in Vulgärsprache gehaltenen so genannten Schmähgedicht beleidigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren vergangene Woche eingestellt, weil strafbare Handlungen "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" seien. So lasse sich etwa ein Vorsatz, Erdogan zu beleidigen nicht mit dem "erforderlichen Maß an Gewissheit" feststellen. Böhmermann selbst hatte sich erleichtert gezeigt.
Erdogan beruft sich auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt.
Koblenz muss entscheiden
Böhmermanns Gedicht hatte eine lange Diskussion darüber ausgelöst, was Satire in Deutschland darf und was nicht. Außerdem schaltete sich die Politik ein: Die Türkei verlangte rechtliche Schritte gegen den 35-jährigen Satiriker - kurz darauf machte die Bundesregierung den Weg frei für ein Strafverfahren nach Paragraf 103.
Böhmermann legte eine Fernsehpause ein und stand einige Zeit lang unter Polizeischutz. Wegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf Böhmermann das "Schmähgedicht" derzeit zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Beim ZDF aber sitzt der Moderator derzeit fest im Sattel: Gerade erst wurde sein Vertrag bis Ende 2017 verlängert.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wird nach eigenen Angaben nun die Akten sichten. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst nicht klar. Es werde "zu gegebener Zeit" darüber informiert, so die leitende Oberstaatsanwältin in Mainz
Quelle: ntv.de, cri/dpa