Politik

Für Polen, Tschechien, Schweiz Faeser will zusätzliche stationäre Grenzkontrollen anmelden

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Ein Beamter der Bundespolizei steht am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke bei einer Kontrolle.

Ein Beamter der Bundespolizei steht am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke bei einer Kontrolle.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Die Flüchtlingszahlen steigen immer weiter. Bundesinnenministerin Faeser will nun stationäre Grenzkontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission anmelden. Dies verlautet aus Regierungskreisen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will stationäre Grenzkontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz anmelden. Das Bundesinnenministerium bereite ein entsprechendes Schreiben an die EU-Kommission vor, heißt es. Seit 2015 gibt es bereits Kontrollen der Bundespolizei an der Grenze zu Österreich.

Die SPD-Ministerin hatte zuletzt verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und die Rechtsauffassung vertreten, dass die Bundespolizei dabei punktuell - etwa, wenn man dort gerade eine Schleusung vermutet - auch direkt an der Grenze Fahrzeuge anhalten könne. Forderungen der CDU-Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, wies sie unter anderem mit dem Argument zurück, wer an der Grenze ein Asylbegehren äußere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden. Schleuser sind mit stationären Kontrollen allerdings leichter zu schnappen, denn bei Kontrollen jenseits der Grenze sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die irregulär eingereisten Menschen aufgreift.

Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.

Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration über die zentrale Mittelmeerroute und die sogenannte Balkanroute Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt. Die Franzosen kontrollieren aber nicht überall rund um die Uhr, sondern eher punktuell und lageangepasst. So ähnlich soll es künftig wohl auch an der Grenze Deutschlands zu Tschechien, Polen und der Schweiz laufen.

Zwischen Anfang Januar und Ende September haben in Deutschland 233.744 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, rund 73 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Viele Kommunen sehen sich, was die Unterbringung, Versorgung und Integration der Geflüchteten angeht, an der Belastungsgrenze - auch weil seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2024 mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa

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