Politik

EuGH könnte Deal mit Kanada stoppen Generalanwalt moniert Fluggastdaten-Vertrag

Aus Gründen der Sicherheit werden Fluggäste möglichst genau durchleuchtet. Mitunter werden diese Daten dann an andere Länder weitergegeben. Das soll auch ein Abkommen mit Kanada ermöglichen. Doch dieses steht vor dem Aus.

Kanada könne zu frei mit den Daten der Flugpassagiere umgehen, moniert der Generalanwalt am EuGH.

Kanada könne zu frei mit den Daten der Flugpassagiere umgehen, moniert der Generalanwalt am EuGH.

(Foto: dpa)

Das geplante Abkommen der EU-Länder zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe. Mehrere darin aufgenommene Bestimmungen verstießen gegen die Grundrechte der Bürger auf Datenschutz, hieß es in den Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi. Anlass ist die Bitte des EU-Parlaments, ein Gutachten zur Einhaltung des Datenschutzes in dem Abkommen zu erstellen.

Folgt der EuGH der Auffassung Mengozzis in seinem in einigen Monaten erwarteten Gutachten, kann das Abkommen mit Kanada dem Gericht zufolge nur dann in Kraft treten, wenn es in den kritisierten Punkten geändert wird. Das Abkommen war 2014 vom EU-Rat dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt worden. Das Parlament beschloss daraufhin, zuvor ein Gutachten beim EuGH einzuholen.

"Ausgewogene Gewichtung" gewährleisten

Die geplante Vereinbarung sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese sogenannten Passenger Name Records (PNR-Daten) sollen über fünf Jahre gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.

Mengozzi kritisierte nun unter anderem, dass dem Abkommen zufolge PNR-Daten über das unbedingt erforderliche Maß zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden könnten und Kanada zu viele Freiheiten bei der Nutzung sensibler Daten erhalte. Der Generalanwalt forderte, dass das geplante Abkommen "einer strikten Kontrolle" im Hinblick auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu unterziehen sei.

In einer Zeit, in der Behörden im Namen der Bekämpfung von Extremismus "äußerst komplexe Methoden" zur Überwachung des Privatlebens der Bürger und zur Analyse ihrer personenbezogenen Daten entwickelten, müsse der EuGH eine "ausgewogene Gewichtung" zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und dem Schutz des Privatlebens der Bürger gewährleisten, schrieb Mengozzi.

Quelle: ntv.de, mli/AFP

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