EuGH: Verstoß gegen Datenschutz Geplantes Fluggastdaten-Abkommen gekippt
26.07.2017, 09:39 Uhr
Bei den Fluggastdaten geht es zum Beispiel um die Kreditkartennummer eines Reisenden.
(Foto: dpa)
Der Europäische Gerichtshof stoppt das von der EU und Kanada geplante Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten. Die Luxemburger Richter entscheiden, dass mehrere Bestimmungen nicht mit den Grundrechten vereinbar sind.
Das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen verstößt gegen den Datenschutz und kann in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Dies geht aus einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das in Luxemburg bekannt gegeben wurde. Demnach sind Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten bei Beachtung des Grundrechteschutzes aber zulässig.
Die Luxemburger Richter entschieden, dass mehrere der vorgesehenen Bestimmungen nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar sind. Das geplante Abkommen greife in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein und stelle ferner einen Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten dar, hieß es weiter.
Zu den sogenannten Fluggastdaten gehören Informationen, die von Fluggesellschaften im Buchungsprozess sowie beim Check-in gespeichert werden. Das sind neben dem Namen des Reisenden zum Beispiel Angaben zum Gepäck, die Sitznummer und Zahlungsdaten wie die Kreditkartennummer. Diese Daten sollen laut dem Abkommen für die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung fünf Jahre gespeichert werden.
Daten ergeben zusammen ein Bild
Der Gerichtshof kritisierte, dass die Daten zusammen betrachtet unter anderem Einblicke in "Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand offenbaren und sogar sensible Daten über die Fluggäste" lieferten. Der EuGH forderte deshalb eine Änderung verschiedener Punkte, um "Eingriffe besser und genauer einzugrenzen".
Für Datenschützer ist die Entscheidung ein Grund zum Jubeln. Sie sind seit Langem der Auffassung, dass die EU bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten zu weit geht. Befürworter der Regelungen argumentieren hingegen, dass diese dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienten.
Die EU-Staaten und Kanada werden das Abkommen aber nun überarbeiten müssen. Denkbar ist auch, dass bereits bestehende Abkommen mit den USA und Australien sowie die neue EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung noch einmal auf den Prüfstand müssen. Konkret stellen die EuGH-Richter beispielsweise fest, dass Abkommen vorsehen müssen, dass zur Datenspeicherung nur Datenbanken verwendet werden, die von Kanada im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus und grenzübergreifender schwerer Kriminalität betrieben werden.
Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa