Politik

Umgang mit Kind Gericht stärkt Rechte leiblicher Väter

Laut Gesetz hat der leibliche Vater grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit seinem Kind.

Laut Gesetz hat der leibliche Vater grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit seinem Kind.

(Foto: dpa)

Grundsätzlich haben biologische Väter und ihre Kinder das Recht, sich kennenzulernen. Der Bundesgerichtshof bestätigt mit einem Urteil, dass leiblichen Vätern der Umgang nicht ohne weiteres verboten werden kann. Allerdings gibt es Bedingungen.

Der Bundesgerichtshof hat das Recht biologischer Väter auf Umgang mit ihren Kindern weiter gestärkt. Kinder dürfen nicht ohne weiteres über ihre wahre Abstammung im Unklaren gelassen werden, heißt es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Vor einer Entscheidung über das Umgangsrecht müssen sie aufgeklärt werden, wer ihr leiblicher Vater ist, wenn sie reif genug dafür sind. Weigern sich die rechtlichen Eltern, dies zu tun, muss der Richter für eine Information des Kindes Sorge tragen.

Hintergrund ist die Klage eines Vaters, der seit Jahren versucht, sich Kontakt zu seinen Zwillingen zu erstreiten. Die beiden leben bei ihrer Mutter und deren Ehemann, der die Kinder rechtlich als seine anerkannt hat. Sie wissen nicht, wer ihr biologischer Vater ist. Sachverständige hatten den Kindern für ein Gutachten vorgetäuscht, es gehe um Zwillingsforschung.

Nach einer Gesetzesänderung steht dem biologischen Vater, der nicht der rechtliche ist, ein Umgang mit seinem Kind zu, wenn dies dem Kindeswohl dient und er ein ernsthaftes Interesse zeigt. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs nötig. Der Bundesgerichtshof stellte danach nun das erste Mal Vorgaben für die Feststellung des Kindeswohls auf.

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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