Gerechtigkeit in Flüchtlingsfrage Grüne präsentieren Drei-Punkte-Plan
22.09.2015, 08:38 UhrDie Grünen stellen in einem Aktionspapier zur Flüchtlingskrise den Schutz der Migranten in den Mittelpunkt. Eine gemeinsame Flüchtlingspolitik müsse so gestaltet werden, dass sie aus Sicht der Schutzsuchenden und der EU-Länder als gerecht empfunden werde.

Volker Beck geht es um Gerechtigkeit und Solidarität, um eine dauerhafte Akzeptanz zu erreichen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck schlägt einen Drei-Punkte-Plan zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs in Europa vor. "Eine gemeinsame Flüchtlingspolitik, die endlich wieder den Flüchtlingsschutz in den Mittelpunkt stellt, wird nur gelingen, wenn sie aus der Perspektive der Schutzsuchenden wie der Mitgliedstaaten als gerecht und solidarisch empfunden wird", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion dem "Handelsblatt." Es dürfe sich nicht rechnen, wenn sich ein Mitgliedsstaat aus der europäischen Solidarität verabschiede. Und es dürfe sich ebenfalls nicht rechnen, Anreize zur Weiterreise durch eine besonders schlechte Behandlung von Schutzsuchenden zu setzen.
Beck plädiert daher für den Aufbau einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik. Als ersten Punkt schlägt er einheitliche Mindeststandards beim Flüchtlingsschutz vor. "In allen Mitgliedsstaaten müssen rechtsstaatliche Verfahren, Zugang zu effektivem Rechtsschutz und anwaltlicher Beratung sowie eine menschenwürdige Unterbringung und Existenzsicherung gewährleistet werden", erläuterte er.
Als zweiten Punkt regt Beck an, die Kosten der Aufnahme durch die EU auszugleichen. "Dies ließe sich zum Beispiel durch Pro-Kopf-Leistungen aus einem EU-Flüchtlingsbudget gewährleisten", sagte er. Als dritten Punkt fordert Beck eine quotenmäßige Verteilung von Schutzsuchenden auf die Mitgliedsstaaten, die "ohne Inhaftierung" auskommen müsse und die Rechte und Bedürfnisse der Schutzsuchenden mitberücksichtige. Schutzsuchende mit familiären Bezügen in einem Mitgliedsstaat müssten zu ihrer Familie ziehen können und dort ihr Verfahren betreiben dürfen, erläuterte Beck.
Es geht um eine dauerhafte Akzeptanz
Auch das Bestehen einer Exilgemeinde und andere persönliche Beziehungen müssten bei der Bestimmung des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats Berücksichtigung finden. Außerdem sollten Flüchtlinge, deren Schutzanspruch anerkannt worden sei, innerhalb der EU nach denselben Regeln wie Unionsbürger "freizügigkeitsberechtigt" sein und ohne Einschränkungen Zugang zum gesamteuropäischen Arbeitsmarkt erhalten. "Nur wenn diese drei Punkte angegangen werden", so Beck, "wird man dauerhaft eine Akzeptanz für europäische Verteilungsmodalitäten für die Aufnahme von Flüchtlingen erreichen können."
Die mitteleuropäischen und baltischen EU-Staaten halten bisher an ihrem Widerstand gegen Flüchtlingsquoten fest. Noch an diesem Dienstag treffen sich die EU-Innen- und Justizminister in Brüssel. Dabei könnten Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit herbeigeführt werden.
Quelle: ntv.de, ppo