Politik

Stimmen für Grüne in Brandenburg Helfer betrog doch nicht bei Kommunalwahl

Fünf Stimmen wurden im Briefwahlbezirk Fürstenwalde nicht korrekt zugeordnet.

Fünf Stimmen wurden im Briefwahlbezirk Fürstenwalde nicht korrekt zugeordnet.

(Foto: Bodo Schackow/ZB/dpa)

Haben die Grünen bis zu 50 Stimmen mehr bekommen als ihnen eigentlich zustand? Ein Wahlhelfer brüstet sich in einem Interview damit, bei der Brandenburger Kommunalwahl im Mai betrogen zu haben. Doch dieser Verdacht scheint sich nicht erhärtet zu haben.

Ein mutmaßlicher Wahlhelfer gibt medienwirksam damit an, bei der Kommunalwahl in Brandenburg vor einigen Monaten mehrere AfD-Stimmen den Grünen zugeschoben zu haben. Doch nun stellt sich heraus: Einen derartigen Wahlbetrug hat es bei der Abstimmung Ende Mai offenbar nicht gegeben.

Wie der "Spiegel" berichtet, erhärtete sich der Verdacht im Landkreis Oder-Spree nicht. Der zuständige Wahlleiter Sascha Gehm sagte dem Magazin, dass es keine Hinweise auf eine derartige Manipulation gegeben habe. Der Wahlhelfer hatte zuvor angegeben, mindestens 50 Stimmen, die für die AfD abgeben worden waren, den Grünen zugeschustert zu haben. Als Motiv hatte er seine politische Überzeugung genannt: "Mein Herz schlägt links."

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte am Mittwoch dann damit begonnen, einem möglichen Wahlbetrug nachzugehen. "Wir prüfen einen Anfangsverdacht gegen einen Wahlhelfer", sagte ein Behördensprecher. Wie Wahlleiter Gehm nun dem "Spiegel" mitteilte, sei aufgrund der Berichterstattung der Briefwahlbezirk Fürstenwalde als vom Betrug betroffener Bezirk ausgemacht worden.

Unaufmerksamkeit oder Erschöpfung?

Die abgegebenen Stimmen seien dort noch einmal nachgezählt worden. Demnach sei keine Verschiebung von 50 Stimmen zu Gunsten der Grünen und Ungunsten der AfD festgestellt worden. Das Ergebnis der Grünen vom Wahlabend sei bestätigt worden, sagte Gehm dem Magazin. Beim AfD-Ergebnis musste allerdings eine kleine Korrektur vorgenommen worden. Bei der Überprüfung seien fünf Stimmen mehr gezählt worden, als die Partei am Wahlabend zugeschrieben bekommen habe. Als möglichen Grund nannte Gehm dem Bericht zufolge Unaufmerksamkeit oder Erschöpfung der Helfer, welche sich in Folge der späten Auszählung in der Nacht eingeschlichen haben könnte.

Bei der aktuellen Landtagswahl reicht beim Auszählen der Stimmen das Vieraugenprinzip. Auf kommunaler Ebene genügt dagegen eine Person, die die abgegebenen Kreuze erfasst. Nach dem Gesetz muss die Stimmauszählung allerdings durch einen Beisitzer laufend kontrolliert werden. Bei der Landtagswahl zählen je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die Stimmzettelstapel unter gegenseitiger Kontrolle.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen