Politik

"Rollenmodell für Mädchen" Islamrat sieht Chance in Kopftuchurteil

Eine Kopftuch tragende Lehrerin ist ein "positives Rollenmodell".

Eine Kopftuch tragende Lehrerin ist ein "positives Rollenmodell".

(Foto: dpa)

Das Kopftuchverbot hindert nach Darstellung des Islamrats Hunderte muslimische Frauen daran, ihren Traumberuf zu erlernen: Lehrerin. Doch in Berlins Problembezirk Neukölln graut es manchen davor, dass ein neues Rollenvorbild Einzug in Schulen hält.

Der Vorsitzende des Islamrats für Deutschland, Ali Kizilkaya, hat nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Kopftuch tragende Lehrerin als "positives Rollenmodell für muslimische Mädchen" bezeichnet. Eine solche Pädagogin verdeutliche, "dass in unserem Land auch im Staatsdienst Platz ist für Muslime", sagte Kizilkaya der "Welt am Sonntag". Er geht davon aus, dass es "bundesweit Hunderte von muslimischen Frauen" gebe, die gern auf Lehramt studieren wollten und nur durch die bisherigen Kopftuchverbote davon abgehalten würden.

Die designierte Nachfolgerin des Berliner Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky, Franziska Giffey (beide SPD), berichtete dagegen von Sorgen an den Schulen über die Konsequenzen der Entscheidung. Ihr sei bisher kein Schulleiter begegnet, der über das Urteil aus Karlsruhe nicht entsetzt sei, sagte die derzeitige Bildungsstadträtin von Berlin-Neukölln dem Blatt. Wenn ihr so viele Leute sagten, "dass wir ein Problem haben, dann gehe ich mal vorsichtshalber davon aus, wir haben eins".

Schulfrieden nicht in "Gefahr"

Nun werde etwas "in tausend mühsame Aushandlungsprozesse aufgesplittert", was in Berlin gut geregelt gewesen sei, nämlich die Neutralität der Schule. "Ein freiheitliches und demokratisches Menschenbild kann man nicht jedes Mal wieder von Neuem diskutieren", sagte Giffey der "Welt am Sonntag".

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Lehrerinnen auch an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Es erklärte damit ein pauschales Verbot in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstößt. Geklagt hatten eine Sozialpädagogin und eine Lehrerin.

Ein Verbot ist nach Ansicht der Verfassungsrichter nur gerechtfertigt, wenn von dem Kopftuch eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Das könne etwa der Fall sein, wenn es an einer Schule grundlegende religiöse Konflikte gibt.

Quelle: ntv.de, jja/AFP

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