Politik

Vorratsdatenspeicherung geregelt Justizminister fordern effektivere Strafbefehle

"Grundrechtliche Bedenken" sprächen gegen die geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

"Grundrechtliche Bedenken" sprächen gegen die geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Justiz kommt bei der Strafverfolgung kaum noch hinterher. Beim Treffen der Ressortschefs fordern die Ländern mit Blick auf Strafbefehle mehr Kompetenzen für ihre Behörden. Sie erhoffen sich dadurch beschleunigte Verfahren.

Die Justizminister der Länder haben sich für eine "maßvolle Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens" ausgesprochen, um Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entlasten. Bundesjustizminister Marco Buschmann werde gebeten, einen entsprechenden Vorschlag mit dem Ziel der Stärkung der Justiz vorzulegen, teilte das Ministerium in Mainz mit.

"Die hohe Regelungsdichte des Strafverfahrensrechts sowie die zunehmende Komplexität gerade umfangreicher Strafverfahren" stellten die Behörden immer häufiger vor große Herausforderungen, moniert rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin. Die Verfahren dauerten, auch pandemiebedingt, immer länger. Buschmanns Parteikollege fordert, dass "auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten per Strafbefehl verhängt werden kann", wenn die Sachlage gegen eine Bewährungsstrafe spräche.

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Zweck ist die einfache und schnelle Ahndung einfacherer Kriminalität. Mit diesem Instrument können etwa Geldstrafen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis festgesetzt werden. In bestimmten Fällen kann so auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, eine Freiheitsstrafe dagegen nicht.

Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Zusätzliche Befugnisse wird es auch für Ermittler im Kampf gegen Kriminalität im Netz geben. Die Landesjustizminister haben sich allerdings gegen die von der Union geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Stattdessen stimmten sie für einen Antrag das von Buschmann bevorzugte «Quick Freeze»-Verfahren.

Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen «einzufrieren». Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein. Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen. Denkbar ist hier beispielsweise die Speicherung von Daten aus einer bestimmten Funkzelle rund um den Tatort oder etwa auch die Standortdaten der Mobiltelefone von nahen Angehörigen eines Opfers.

"Uns verbinden die massiven grundrechtlichen Bedenken bei der geplanten Chatkontrolle", begrüßte Buschmann den Entscheid. Digitale Bürgerrechte seien keine Bürgerrechte zweiter Klasse.

Justiz unterfinanziert

Uneins waren sich Bundes- und Landesjustizminister dagegen in Budgetfragen. Die Länder fordern die Ampel auf, den im Koalitionsvertrag zugesagten Rechtsstaatspakt 2.0 ohne Abstriche umzusetzen. Konkret verlangen sie, dass die eingeplanten 220 Millionen Euro bis 2027 voll ausgezahlt werden. Zudem fordern sie für die Digitalisierung der Justiz jährlich eine Förderung von 350 Millionen bis zum Jahr 2025.

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Der Deutsche Richterbund schloss sich der Forderung an: "Es braucht eine breit angelegte Investitionsoffensive von Bund und Ländern, um die Justiz personell nachhaltig zu stärken und technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen", sagten die DRB-Vorsitzenden Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff. Die Koalition müsse ihre Versprechen halten.

Neben einem Digitalpakt mit den Ländern sei eine mehrjährige Co-Finanzierung neuer Stellen durch den Bund erforderlich. "Ohne deutlich mehr Personal wird es der Justiz kaum gelingen, den digitalen Umbruch parallel zu den stetig wachsenden Kernaufgaben in der Rechtsprechung zu stemmen", erklärte Lüblinghoff. Buschmann hatte den Ländern zuletzt für die kommenden Jahre 200 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden in Aussicht gestellt.

Quelle: ntv.de, mne/dpa

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