Frauenquote und Tarifeinheit Kabinett hakt Streitthemen ab
11.12.2014, 11:24 Uhr
Bei der Frauenquote hatte es erhebliche Widerstände aus den Reihen der Union gegeben.
(Foto: picture alliance / dpa)
Über Frauenquote und Tarifeinheit hat es zuletzt viele Diskussionen gegeben, im Kabinett finden die Vorstöße kurz vor Weihnachten nun erste Zustimmung. Doch das Bundesverfassungsgericht könnte der Regierung noch dazwischenfunken.
Nach monatelangen Kontroversen zwischen der SPD und konservativen Unionspolitikern hat die Frauenquote das Kabinett passiert. Der Gesetzentwurf sieht ab 2016 Sanktionen vor, wenn große mitbestimmungspflichtige Aktienkonzerne bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat nicht mindestens einen Frauenanteil von 30 Prozent erreichen.
Auch etwas kleinere Unternehmen und der öffentliche Dienst sollen den Frauenanteil in ihren Chefetagen erhöhen und regelmäßig über ihre Fortschritte berichten. Sie haben aber - anders als die Großkonzerne - keine Strafen zu befürchten, wenn sie ihr Ziel nicht erreichen.
In einer frühen Fassung des Gesetzentwurfs war vorgesehen, dass die Bundesbehörden ihre Gleichstellungsziele und deren Umsetzung öffentlich machen müssen. Nach Protesten aus verschiedenen Ministerien müssen diese Informationen jetzt aber nicht mehr im Internet veröffentlicht werden, sondern nur noch im Intranet der jeweiligen Behörde.
"Die letzten Zuckungen eines jahrelangen Kulturkampfes um die Quote sind ausgestanden", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. Frauenministerin Manuela Schwesig sagte: "Mit diesem Gesetz kommt ein Prozess in Gang, der Führungs- und Unternehmenskultur in unserem Land verändern wird." Zu den Gegnern der Quote gehören unter anderem die Arbeitgeberverbände, die AfD und die FDP.
GDL und Cockpit wollen klagen
Neben der Frauenquote beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Damit will die Regierung Regeln für festgefahrene Konflikte zwischen konkurrierenden Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes aufstellen, die dieselben Berufsgruppen vertreten und für diese unterschiedliche Tarifverträge aushandeln wollen. "Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit wollen wir die Kooperation und gütliche Einigung bei Tarifkonflikten fördern", erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.
Für Streitfälle legt das Gesetz Verfahrensregeln und das Recht auf Anhörung durch den Arbeitgeber fest. Dadurch würden die Interessen der kleineren Gewerkschaften geschützt, erklärte das Bundesarbeitsministerium.
Kern des geplanten Gesetzes ist das Mehrheitsprinzip. Danach soll im Konfliktfall der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die die meisten Arbeitnehmer vertritt. "Tarifverträge sollen alle Arbeitnehmergruppen gleichermaßen schützen", erklärte Nahles. Es dürfe nicht darum gehen, "dass der Erfolg in Tarifverhandlungen sich allein danach bemisst, welche Stellung und Streikmacht jemand im Betrieb hat." Dies führe auf Seiten der Arbeitnehmer zu einer Entsolidarisierung.
Gegen die Gesetzesvorlage, die jetzt in die parlamentarische Beratung geht, gibt es erhebliche verfassungsmäßige Bedenken. Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) und die Pilotenvereinigung Cockpit haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Sie befürchten, dass ihr Streikrecht beschnitten wird und sie nicht mehr andere Berufsgruppen als ihre Stammklientel in Tarifverhandlungen vertreten dürfen. Auch im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist das Gesetz umstritten. Während sich DGB-Chef Reiner Hoffmann dafür ausgesprochen hat, lehnt es Verdi ab.
Quelle: ntv.de, jog/dpa/AFP/DJ