Linke: Regelung diskriminiert Kabinett stimmt Mindestlohn zu
02.04.2014, 10:29 Uhr
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund positioniert sich gegen Ausnahmen beim Mindestlohn.
(Foto: imago/Florian Schuh)
Die Minister der Großen Koalition billigen den mühsam ausgehandelten Mindestlohnkompromiss. Doch wenn Jugendliche und Langzeitarbeitslose nicht 8,50 Euro bekommen, dann kommt eine Klagewelle, prophezeit die Linke.
Das Bundeskabinett hat dem nachjustier ten Mindestlohnentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zugestimmt. Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro sollen nun Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten grundsätzlich ausgeklammert sein.
Dies soll auch für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung sowie für Praktikanten in Berufsvorbereitung gelten. Geplant ist, dass das Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet ist, so dass der gesetzliche Mindestlohn dann zum 1. Januar 2015 kommen kann.
Die Linkspartei und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lehnen diese Ausnahmen strikt ab und halten sie für diskriminierend. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, sagte bei n-tv: "Frau Nahles hat versprochen: Mindestlohn für alle. Von allen kann man ja nun wirklich überhaupt nicht mehr sprechen." Wenn die Unter-18-Jährigen und die Langzeitarbeitslosen ausgeschlossen würden, führe das dazu, "dass Menschen dieselbe Tätigkeit machen. Der andere, weil er ein Jahr arbeitslos war oder länger, der bekommt dann weniger Lohn, obwohl er dieselbe Tätigkeit macht wie ein anderer. Das ist absolut unmöglich."
Kein Schutz vor Lohndumping
Linken-Vorsitzende Katja Kipping sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" dazu: "Beim Nahles-Mindestlohn wird die Ausnahme die Regel. Diese Ausnahme verstößt gegen das Diskriminierungsverbot."
Verdi-Chef Frank Bsirske nennt die Ausnahmen eine "nicht nachvollziehbare Diskriminierung". Der Mindestlohn solle vor Lohndumping schützen. "Das muss für Langzeitarbeitslose genauso gelten wie für jedermann und jede Frau". Linken-Vorsitzende Kipping hält die Regelung für "nicht grundgesetzfest": "Spätestens wenn Betroffene klagen, wackelt die Erwerbslosendiskriminierung genauso wie die Jugenddiskriminierung. Die Bundesregierung wäre gut beraten, nicht auf den Ordnungsgong aus Karlsruhe zu warten."
Die Unionsparteien und die SPD haben sich erst am Dienstag auf die umstrittenen Ausnahmen geeinigt. Sie werden damit begründet, dass für manche Jugendliche kein Anreiz mehr bestünde, eine Ausbildung zu absolvieren, wenn sie 8,50 Euro oder mehr in einem Aushilfsjob verdienen könnten. Zu den Langzeitarbeitslosen heißt es, sie wären dann leichter vermittelbar.
Quelle: ntv.de, nsc/dpa