Tarifbindung vor Sommerpause? Lang: "kein staatliches Geld für Lohndumping"
30.04.2023, 16:18 Uhr Artikel anhören
Die Tarifbindung soll "das Aufstiegsversprechen" erneuern, sagt Ricarda Lang.
(Foto: picture alliance/dpa)
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund wird nur jeder zweite Beschäftigte nach Tarifvertrag bezahlt. Die Quote soll nach den Plänen der Grünen auf 100 Prozent steigen - zumindest bei öffentlichen Aufträgen. Noch vor der Sommerpause will die Ampelpartei die Tarifbindung durchsetzen.
Grünen-Chefin Ricarda Lang hat von den Koalitionspartnern mehr Anstrengungen bei der Stärkung der Tarifbindung gefordert. Ein Bundestariftreuegesetz, das eine staatliche Auftragsvergabe nur an Unternehmen mit Tarifvertrag vorsieht, müsse "bis zur Sommerpause" durch den Bundestag, sagte Lang dem "Tagesspiegel". "In Zukunft darf kein staatliches Geld mehr für Lohndumping ausgegeben werden."
"Überall, wo der Staat als Auftraggeber auftritt, muss nach Tarif bezahlt werden", forderte Lang. Die Grünen-Vorsitzende verwies darauf, dass die Tarifbindung in Deutschland in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten um 20 Prozentpunkte gesunken sei.
Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) profitiert inzwischen nur noch etwa jeder zweite Beschäftigte von einem Tarifvertrag. Nach EU-Vorgaben müssen Staaten, in denen die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, Maßnahmen ergreifen.
Tarifbindung auch im Koalitionsvertrag
SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits auf eine Stärkung der Tarifbindung verständigt. Dort heißt es, dass "die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden" werden solle.
Die Tarifbindung sei "ein starker Hebel, um das Aufstiegsversprechen zu erneuern und gute Arbeit zu garantieren", warb Lang für das Vorhaben. "Wer nach Tarif arbeitet, verdient im Schnitt besser."
Ende vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung zu der Frage eines Bundestariftreuegesetzes eine öffentliche Konsultation abgehalten. Die Ergebnisse sollten in einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium einfließen. Dieser liegt bisher nicht vor.
Quelle: ntv.de, cls/AFP