
Dresden ist die Hochburg der Anti-Islam-Demonstrationen. Das gut 100 Kilometer entfernte Leipzig blieb bislang immun.
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Leipzig verbietet den Organisatoren der Anti-Islam-Demonstration, bei ihrem Marsch Mohammed-Karikaturen zu zeigen. Zensur sei das nicht, so die Stadtverwaltung. "Wenn zwei sich einigen, ist es keine Zensur." Legida stimmt dem Verbot zu.
Das Verbot der Mohammed-Karikaturen bei der ersten "Legida"-Demonstration heute Abend in Leipzig ist mit den Organisatoren des Protestmarsches abgesprochen. "Es gab den Wunsch der Anmelder, eine klare Regelung zu finden, wie man mit solchen Karikaturen umgeht", sagte ein Stadtsprecher n-tv.de.
Die Idee zu dem Verbot sei "im gemeinsamen Gespräch entstanden", als es darum ging, wie man nach den Anschlägen von Paris dafür sorgen könne, dass es bei der Demonstration in Leipzig nicht zu Provokationen komme, so der Sprecher.
Legida-Sprecher Jörg Hoyer bestätigte n-tv.de, dass das Verbot der Mohammed-Karikaturen im Einvernehmen mit der Stadt Leipzig beschlossen wurde. "Enthusiasmus ist gut, Sachlichkeit ist besser", sagte er. Zudem gebe es Menschen, die nicht kalkulierbar seien. Die müsse man nicht reizen. Legida habe daher "aus Sicherheitsgründen" dem Verbot zugestimmt. Auf ihrer Internetseite rufen die Veranstalter dazu auf, die Auflagebestimmungen der Stadt Leipzig sorgfältig zu lesen und "strikt einzuhalten".
"Legida" steht für "Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes". Am heutigen Montag findet in der sächsischen Messestadt die erste Demonstration dieser Art statt, die dem Dresdner Vorbild "Pegida" nachempfunden ist. In Dresden wird heute Abend bereits zum zwölften Mal gegen die angebliche Islamisierung protestiert. Anders als Dresden gilt Leipzig als eher "linke" Stadt. Als Reaktion auf die Legida-Kundgebung wurden gleich mehrere Gegendemonstrationen angemeldet. Auch Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) rief dazu auf, das Signal zu senden, dass Leipzig "vielfältig und weltoffen" sei.
Das Leipziger Ordnungsamt hatte den Anmeldern der Demonstration am 8. Januar das Zeigen "sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam oder andere Religionen beschimpfender oder böswillig verunglimpfender Plakate" untersagt. Rechtsgrundlage für das Verbot ist das sächsische Versammlungsgesetz. Wie in anderen Bundesländern auch können sächsische Kommunen den Veranstaltern von Protestkundgebungen Auflagen machen, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährdet sehen. Bei Demonstrationen von Rechtsextremen wird beispielsweise regelmäßig das Zeigen der sogenannten Reichskriegsflagge verboten, obwohl die Flagge ansonsten in Deutschland nicht verboten ist.
Der Pressesprecher der Stadt Leipzig wies den Vorwurf zurück, bei der Auflage handele es sich um Zensur. "Wenn zwei sich einigen, ist es keine Zensur." Er räumte ein, dass die Auflage "ungewöhnlich" sei. "Aber dies ist auch eine ungewöhnliche Situation."
Quelle: ntv.de