Politik

Urteil gilt als Präzendenzfall Mexiko erlaubt privaten Marihuana-Anbau

Ein Befürworter der Legalisierung von Marihuana feiert das historische Urteil in Mexiko-Stadt.

Ein Befürworter der Legalisierung von Marihuana feiert das historische Urteil in Mexiko-Stadt.

(Foto: AP)

Der Drogenkrieg hat Mexiko seit Jahren fest im Griff. Nun steht die Drogenpolitik des Landes vor einer historischen Wende. Der Oberste Gerichtshof erlaubt vier Aktivisten den Konsum und den Anbau von Marihuana - und fällt damit ein wegweisendes Urteil.

Der Oberste Gerichtshof hat den Konsum und Anbau von Marihuana für den Eigengebrauch grundsätzlich erlaubt. Das Urteil gilt zunächst nur für die vier Kläger der "Mexikanischen Gesellschaft für den verantwortlichen und toleranten Eigenkonsum" (Smart), dürfte aber als Präzedenzfall die künftige Rechtsprechung bestimmen.

Der Oberste Gerichtshof von Mexiko sieht in dem Urteil das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gestärkt.

Der Oberste Gerichtshof von Mexiko sieht in dem Urteil das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gestärkt.

(Foto: dpa)

"Das totale Verbot ist übertrieben und schützt nicht das Recht auf Gesundheit", sagte die Richterin Olga Sánchez Cordero. "Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden." Die Gesetze, die den Konsum von Marihuana verbieten, seien verfassungswidrig, urteilte die Kammer. Der Handel mit der Droge bleibt aber weiterhin untersagt. Bislang war der Besitz geringer Mengen von Marihuana in Mexiko erlaubt, nicht aber der Konsum und Anbau.

Die Regierung respektiere die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, sagte Präsident Enrique Peña Nieto. Es bedeute aber nicht, dass Marihuana in Mexiko legalisiert worden sei. "Es kann jetzt nicht jeder Bürger Marihuana für seinen Bedarf anpflanzen", sagte Regierungssprecher Eduardo Sánchez. Der Chefjurist der Bundesregierung betonte, dass das Urteil zunächst nur Schutzwirkung für die vier Kläger habe und darüber hinaus nicht bindend sei. "Der Anbau von Marihuana, auch für den Eigengebrauch, ist weiterhin eine Straftat. Es handelt sich um einen Einzelfall", sagte Humberto Castillos.

"Totales Verbot ist unverhältnismäßig"

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(Foto: REUTERS)

Richter Arturo Zaldívar verteidigte die Entscheidung der Kammer. "Niemand hat gesagt, Marihuana sei harmlos. Es ist eine Droge und verursacht Schäden", sagte der Jurist. "Wir haben nur festgehalten, dass das totale Verbot unverhältnismäßig ist angesichts der wissenschaftlich nachweisbaren Schäden." Sein Kollege Alfredo Gutiérrez Ortiz Mena sagte, aus verfassungsrechtlicher Sicht sei ein absolutes Verbot nicht angemessen.

"Wir haben gesiegt", erklärte das "Smart"-Mitglied Francisco Torres Landa nach der Entscheidung. Er und seine drei Mitstreiter, die sich vor zwei Jahren an den Obersten Gerichtshof wandten, sehen in ihrer Initiative zur Legalisierung von Marihuana auch eine Möglichkeit, der Übermacht der in Mexiko herrschenden Drogenkartelle etwas entgegen zu setzen. Sie gehen davon aus, dass ihr Erfolg vor Gericht den Weg dafür ebnet, den Konsum eines Tages allen Mexikanern zu erlauben.

Ineffektive Antidrogen-Politik

Die lange Zeit von den USA verlangte harte Antidrogen-Politik in Lateinamerika erweist sich bis zuletzt als wenig effektiv. Mexiko leidet seit Jahren unter einem blutigen Drogenkrieg zwischen Kartellen und Sicherheitskräften, dem schon Zehntausende Menschen zum Opfer gefallen sind. Seit 2006 wurden mehr als 80.000 Menschen in Mexiko in den Kämpfen getötet, 25.000 weitere gelten als vermisst.

Viele Politiker in der Region fordern einen Richtungswechsel. Uruguay hatte 2013 als erstes Land weltweit den Anbau und Verkauf von Marihuana unter staatlicher Kontrolle legalisiert. In Chile wird ein Gesetz debattiert, das den Konsum zu medizinischen und privaten Zwecken erlauben soll.

Auch in mehreren US-Bundesstaaten ist der Marihuana-Konsum mittlerweile erlaubt. In Ohio ist allerdings vor kurzem das Vorhaben gescheitert, Marihuana zum persönlichen Gebrauch freizugeben. Bei einem Referendum sprachen sich etwa 65 Prozent der Bürger gegen die Freigabe des Rauschmittels aus.

Zuvor hatten die Bundesstaaten Oregon, Alaska, Colorado und Washington sowie die Hauptstadt Washington D.C. die Droge für den persönlichen Gebrauch legalisiert. In mehr als 20 weiteren Bundesstaaten ist Marihuana zu medizinischen Zwecken erlaubt. Unter Bundesgesetzen ist das Rauschmittel aber weiter verboten.

Quelle: ntv.de, cri/dpa/AFP

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