Meral Keskin gibt es nicht Nebenklägerin im NSU-Prozess war erfunden
27.10.2015, 13:30 Uhr
(Foto: dpa)
Jetzt ist es amtlich: Nach Aussagen eines BKA-Ermittlers, gibt es die Nebenklägerin im NSU-Prozess, Meral Keskin, gar nicht. Der Anwalt, der das vermeintliche NSU-Opfer vor Gericht vertrat, gibt an, selbst getäuscht worden zu sein.
In der Affäre um ein erfundenes Opfer eines NSU-Bombenanschlags hat ein Zeuge vor dem Oberlandesgericht München Klarheit geschaffen. Die Nebenklägerin Meral Keskin gebe es gar nicht, sagte ein Ermittler des Bundeskriminalamts im Münchener NSU-Prozess. Der Beamte war vom Gericht beauftragt worden, die Existenz der Frau zu klären.
Die Affäre war vor einem Monat ins Rollen gekommen. Der Vorsitzende Richter hatte den Anwalt des vermeintlichen Opfers aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Nebenklägerin vor Gericht erscheine. Wenige Tage später teilte der Anwalt mit, es gebe die Frau wohl nicht. Bis dahin hatte er sie zweieinhalb Jahre im NSU-Prozess vertreten. Inzwischen ermitteln zwei Staatsanwaltschaften in der Sache wegen Betrugs.
Der Anwalt Ralph Willms aus Eschweiler, der das vermeintliche Terroropfer Keskin vertreten hatte, nahm auch eine Entschädigungszahlung der Bundesregierung entgegen, die für seine Mandantin bestimmt war. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte, der Anwalt sei als Nebenklage-Vertreter im NSU-Prozess "legitimiert gewesen". Das Geld, ein Betrag von 5000 Euro, sei auf ein Anderkonto von Willms überwiesen worden.
Wurde eine Provision gezahlt?
Gegen Willms läuft auf Antrag der Anwaltskammer, außerdem ein standesrechtliches Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln. Dabei geht es um den Verdacht, er könnte für das Mandat eine Provision bezahlt haben. Willms hatte über seinen eigenen Anwalt erklären lassen, er sei von einem anderen NSU-Geschädigten getäuscht worden. Der Mann habe ihm ein Foto der vermeintlichen Meral Keskin vorgelegt und für die Vermittlung der Mandantin eine Provision verlangt. Auch gegen diesen Mann ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor, darunter die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa