Umstrittener Medikamentencocktail Oberstes US-Gericht billigt Giftspritzen
29.06.2015, 18:44 Uhr
In Hinrichtungsräumen wie diesem in Ohio kommt es immer wieder zu langen, qualvollen Todeskämpfen.
(Foto: ASSOCIATED PRESS)
Das Vollstrecken von Todesurteilen mit Giftspritzen führt immer wieder zu langen, qualvollen Todeskämpfen. Dem Obersten Gerichtshof der USA reicht das aber nicht für ein Verbot. Zudem fehle es an Alternativen.
Trotz mehrerer qualvoller Hinrichtungen hat der Oberste Gerichtshof in den USA den Einsatz von umstrittenen Giftmischungen gebilligt. In der Entscheidung erklärten die fünf konservativen Richter am Supreme Court, dass der verwendete Giftcocktail für die klagenden Todeskandidaten kein "substanzielles Risiko schwerer Schmerzen" darstelle. Die vier linksliberalen Richter konnten sich mit ihren Bedenken nicht durchsetzen.
Der Supreme Court hatte im Januar die Vollstreckung von drei Todesurteilen im Bundesstaat Oklahoma ausgesetzt. Das Gericht reagierte damit auf Einsprüche gegen die vorgesehene Giftmischung, die nach Ansicht der Todeskandidaten gegen das verfassungsrechtliche Verbot grausamer Bestrafung verstößt.
Konkret ging es um das Beruhigungsmittel Midazolam, das die Todeskandidaten zunächst betäuben soll, ehe hochgiftige Medikamente zum Herzstillstand führen. Midazolam kam unter anderem bei der Hinrichtung von Clayton Lockett zum Einsatz, der vor einem Jahr nach 43-minütigem Todeskampf gestorben war.
Pharmafirmen verweigern Lieferungen
Richter Samuel Alito schrieb in der Mehrheitsmeinung, dass die Kläger keine alternative Hinrichtungsmethode mit "einem geringeren Schmerzrisiko" aufgezeigt hätten. Gegner der Todesstrafe in den USA zeigten sich enttäuscht über das Urteil. "Es ist schwer vorstellbar, was grausamer sein könnte als ein langwieriger, qualvoller Tod", erklärte Diann Rust-Tierney von der Nationalen Koalition zur Abschaffung der Todesstrafe.
Die Vereinigten Staaten sind das einzige westliche Land, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Sie ist in 31 der 50 Bundesstaaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren aber beständig zurück.
Bundesstaaten mit Todesstrafe griffen zuletzt immer wieder auf kaum erprobte Giftmischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern. Vor sieben Jahren hatte der Supreme Court Hinrichtungen per Giftspritze grundsätzlich für verfassungskonform erklärt.
Quelle: ntv.de