Politik

Justizbarometer der EU Prozesse dauern in Deutschland 200 Tage

EU-Justizkommissarin Vera Jourovà dauern die Gerichtsverfahren in einigen Ländern zu lange.

EU-Justizkommissarin Vera Jourovà dauern die Gerichtsverfahren in einigen Ländern zu lange.

(Foto: REUTERS)

Die Gerichte in den Ländern der Europäischen Union arbeiten zwar größtenteils unabhängig, mancherorts aber zu langsam. Zu dieser Erkenntnis kommt die EU-Kommission in einem aktuellen Bericht. Besonders ein EU-Land hat mit der Unabhängigkeit Probleme.

Deutschland liegt mit der Dauer von Gerichtsverfahren im Mittelfeld der EU-Staaten. Wie aus einem EU-Bericht hervorgeht, dauerten zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten 2016 in der ersten Instanz knapp 200 Tage. Das waren etwa so viele wie im Vorjahr. In manchen Staaten dauerten die Verfahren bis zu zwei Jahre, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourovà in Brüssel. "Das geht meiner Meinung nach zu langsam."

Mit weniger als 100 Tagen arbeiteten die belgischen Gerichte am schnellsten, Schlusslicht war Griechenland mit mehr als 650 Tagen. In ihrem Bericht macht die EU-Kommission auch Angaben zur Unabhängigkeit der nationalen Gerichte. Dabei wird Augenmerk unter anderem auf die Einmischung der Exekutive und des Parlaments bei der Ernennung und Entlassung von Richtern und Gerichtspräsidenten sowie die Organisation der Staatsanwaltschaften gelegt.

Die Unabhängigkeit der Justiz hat sich nach Angaben der EU-Kommission in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten gegenüber der letzten Erhebung verbessert oder ist stabil geblieben. In einigen Ländern habe sie sich aber auch verschlechtert. Besonders schlecht steht demnach Ungarn da. Umfragen zufolge wird dort die Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern von gut einem Drittel der Befragten mit "sehr schlecht" bewertet.

Deutschland erzielt bei der Unabhängigkeit den siebtbesten Platz. "Ohne Rechtsstaatlichkeit sind die Demokratie, die Bürgerrechte und die solide Verwaltung der EU-Mittel gefährdet", sagte Jourovà. Besonderes Augenmerk gilt den Räten für das Justizwesen, der Einmischung von Exekutive und Parlament in die Ernennung und Entlassung von Richtern und Gerichtspräsidenten sowie der Organisation der Staatsanwaltschaften.

Quelle: ntv.de, fzö/dpa

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