Politik

Gericht rügt Äußerungen des Linken Ramelow unterliegt der NPD

Bodo Ramelow verletzt nach Ansicht der Richter das Neutralitätsgebot.

Bodo Ramelow verletzt nach Ansicht der Richter das Neutralitätsgebot.

(Foto: dpa)

Thüringens Ministerpräsident Ramelow appelliert an die Vertreter der Parteien, auf Kommunalebene nicht mit der NPD zu kooperieren. Die Rechtsextremen klagen dagegen. Dem Linke-Politiker wird seine Vorliebe für soziale Netzwerke zum Verhängnis.

Die rechtsextreme NPD hat im Streit mit Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow einen Sieg errungen. Das Landesverfassungsgericht des Freistaats untersagte dem Linke-Politiker, zum Boykott der NPD-Kommunalpolitiker aufzurufen. Mit der Aktion habe Ramelow die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen, urteilten die Richter mehrheitlich. Als Ministerpräsident habe er zudem gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Die Entscheidung fällten die Richter jedoch nicht einstimmig - ein Jurist gab ein Sondervotum ab.

Ramelow hatte im Juni 2015 in einem Interview mit MDR Thüringen gesagt: "Ich appelliere an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf." Damit würden "die Nazis" aufgewertet. Anlass war ein nur knapp gescheiterter NPD-Abwahlantrag gegen die von seiner Partei gestellte Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf im Stadtrat. Das Interview war in der Staatskanzlei geführt worden.

Das Gericht führte weiter aus, dass sich die nicht verbotene NPD auf das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien berufen dürfe. Daraus folge für den Staat ein Neutralitätsgebot, vor allem für Amtsinhaber. Gerade die aber seien dadurch verletzt, dass Ramelow seine Ausführungen durch "Nutzung staatlicher Ressourcen" - gemeint ist der Twitter-Account der Staatskanzlei und die Facebook-Seite des Freistaats - verbreitet hat. Somit habe er sich nicht als Privatperson geäußert.

Neben dem Eingriff in den Parteienwettbewerb rügten die Richter auch die Verwendung des Begriffes "Nazis". Dieser diene der "Begründung des unzulässigen Appells". Allerdings betonten die Richter, dass sich ihr Urteil nicht auf die Verwendung des Begriffs im Allgemeinen beziehe, sondern allein auf das Interview.

Quelle: ntv.de, jwu

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen