V-Leute müssten abgezogen werden Regierung prüft NPD-Verbot
16.11.2011, 08:13 Uhr
Die Debatte über ein NPD-Verbot ist wieder entbrannt.
(Foto: dpa)
Ein neues NPD-Verbotsverfahren wird immer wahrscheinlicher. Einem Medienbericht zufolge will die Regierung prüfen, ob V-Leute in der NPD unnütz sind. Sollte dies der Fall seien, sei der Weg frei für einen neuen Verbotsantrag. Der Chef des Bundestags-Innenausschusses, Bosbach, warnt davor, dass der Staat "saft- und kraftlos" wirke, wenn Politiker alle drei Monate ein NPD-Verbot forderten, der Verbotsantrag dann aber doch nicht gestellt werde.
Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge womöglich schon im kommenden Frühjahr ein neues auf den Weg bringen. "Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem neuen Verbotsantrag kommt, ist hoch", zitierte die "Mitteldeutsche Zeitung" ein Kabinettsmitglied. Wenn sich infolge der nun anstehenden Prüfungen herausstelle, dass die V-Leute in der NPD unnütz seien, dann sei der Weg frei. Für die Prüfung seien nur wenige Wochen erforderlich.
Innenstaatssekretär Christoph Bergner (CDU) sagte dem Blatt: "Wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass die V-Leute innerhalb der NPD eine unverzichtbare Voraussetzung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sind. Wenn sich jetzt zeigen sollte, dass das nicht der Fall ist, dann bin ich dafür, dass man dieses zentrale Hindernis für ein NPD-Verbot ausräumt."
Die Zeitung berichtete unter Berufung auf führende CSU-Kreise, Parteichef Horst Seehofer und Generalsekretär Alexander Dobrindt arbeiteten daran, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) von einem neuen Verbotsantrag zu überzeugen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz riet dem Vorabbericht zufolge seiner eigenen Partei, der CDU Gespräche anzubieten und vor einem erneuten NPD-Verbotsverfahren alle V-Leute abzuziehen.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält ein NPD-Verbot zum jetzigen Zeitpunkt für aussichtslos. Die Innenminister sollten aber darüber nachdenken, auf V-Leute bei der NPD zu verzichten, sagte sie im SWR. "Ich glaube, das ist etwas, was allen rechtsstaatlich Denkenden irgendwo unangenehm aufstößt", sagte die Ministerin.
Bosbach warnt
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), kritisiert die Debatte. "Der Staat wirkt saft- und kraftlos, wenn Politiker alle drei Monate ein NPD-Verbot fordern, der Verbotsantrag dann aber doch nicht gestellt wird", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es sei nach wie vor ein unvertretbares Risiko, Informanten für die Dauer eines Verbotsverfahrens aus der Partei abzuziehen.
FDP-Generalsekretär Christian Lindner fordert vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren eine Klärung der Rolle von V-Leuten. Ein neuerliches Verbotsverfahren werde "nur dann erfolgreich sein können, wenn Ungereimtheiten beim Verfassungsschutz, gerade beim Einsatz von V-Leuten, vollständig aufgeklärt sind", sagte er der "Welt".
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, ist für ein Verbot der NPD. "Es kann nicht richtig sein, dass ein Verbotsverfahren trotz klarer Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht in Gang kommt, weil der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten zur Bestandsgarantie für die Partei geworden ist", sagte Ahrendt der "Passauer Neuen Presse".
Warnung vor ständiger NPD-Propaganda
Der Innenexperte der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), wandte sich gegen einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot. "Es gibt kein besseres Signal für die Demokratie, als bei jedem Wahlsonntag zu zeigen, dass sich die Deutschen von der NPD abwenden", sagte er. "Das ist der edlere Weg." Wer die NPD nicht verbieten wolle, müsse sie beobachten." Dazu zähle auch weiter das Instrument der V-Leute des Verfassungsschutzes.
Im Fall eines NPD-Verbots drohe ständige Propaganda der rechtsextremen Partei. "Die dann verbotene NPD kann behaupten: Wenn wir nicht verboten wären, hätten wir zehn Prozent bekommen", sagte Uhl.
Als Konsequenz aus der hatte sich die CDU geschlossen für die eines neuen NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Kanzlerin Angela Merkel will, dass sorgfältig abgewogen wird, ob man auf die V-Leute in der NPD verzichten kann und ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht somit Bestand hätte.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts