Politik

Puffer für deutsche Wirtschaft Scholz plant Brexit-Übergangsfrist

Olaf Scholz will über den Brexit hinaus Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen.

Olaf Scholz will über den Brexit hinaus Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wenige Monate vor dem offiziellen Brexit bereitet Finanzminister Olaf Scholz ein Gesetz vor, nach dem Großbritannien in Sachen Steuern weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt werden soll - vorerst. Mit der Verabschiedung soll es schnell gehen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Großbritannien nach dem geplanten Brexit bis spätestens Ende 2020 steuerpolitisch wie ein EU-Mitglied behandeln. Das geht aus einem Entwurf für ein Steuerbegleitgesetz zum geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU hervor.

Insbesondere betrifft das geplante Gesetz das Vorgehen bei der Unternehmensbesteuerung sowie Vorgaben für den Bausparkassen- und Pfandbriefsektor. So sollen Anlagen, die bis zum geplanten Brexit am 30. März 2019 im Gebiet Großbritanniens und Nordirlands getätigt wurden, bis zu ihrer Fälligkeit weiter gehalten werden können. Auch für die Grundstücksbeleihungen werden Übergangsfristen geschaffen.

Das Gesetz soll für den Übergang Rechtssicherheit schaffen - unabhängig davon, ob es zu einem Brexitabkommen zwischen EU und Großbritannien kommt oder nicht. "Im Fall eines Austrittsabkommens, in dem der steuerliche Status als EU-Mitgliedstaat für eine Übergangsphase erhalten bleibt, würde die Änderung (...) erst nach Ablauf der Übergangsphase notwendig", heißt es in dem Entwurf mit Blick auf das geplante Steuer-Moratorium.

Aber spätestens nach dem 31. Dezember 2020 soll Großbritannien dann wie ein Nicht-EU-Staat behandelt werden und steuerliche Vorteile würden wegfallen. Nach Angaben der "Wirtschaftswoche" soll der Gesetzesentwurf im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden.  

Quelle: ntv.de, fhe/dpa

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