Politik

Was doppelter Widerspruch heißt Spahn will jeden zum Organspender erklären

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Spahn und Unterstützer während der Vorstellung des Entwurfs.

(Foto: dpa)

Tausende Menschen in Deutschland warten vergeblich auf eine Transplantation, nur wenige erklären sich zum Organspender. Gesundheitsminister Spahn will die Situation mit einem radikalen Schritt grundlegend verändern. Hat der Entwurf Aussicht auf Erfolg?

Der Gesundheitsminister hatte es mal wieder eilig. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf von Jens Spahn, SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und weiteren Abgeordneten zeitgleich mit einem konkurrierenden Konzept von Grünen-Chefin Annalena Baerbock und CSU-Politiker Stephan Pilsinger vorgestellt werden. Doch Spahn wollte schneller liefern und verlegte die Pressekonferenz kurzerhand auf Montagmorgen, 10 Uhr. Ein Termin, dem man im Politik-Betrieb der Hauptstadt in dieser Woche praktisch nicht zuvorkommen kann.

Beide verfolgen völlig unterschiedliche Ansätze und dennoch sollen beide Optionen die Versorgungslage mit Spenderorganen grundlegend verbessern. Aktuell warten rund 10.000 Menschen in Deutschland auf eine Transplantation. Etwa 2000 Patienten sterben jedes Jahr, obwohl ein Spenderorgan ihr Leben hätte verlängern können. Die ungewöhnliche Allianz aus Spahn, Lauterbach, dem CSU-Politiker Georg Nüßlein und der Linken-Abgeordnete Petra Sitte haben sich nicht weniger vorgenommen, als das bisherige Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen. Bisher müssen Menschen, die bereit sind, zum Organspender zu werden, diesen Willen mit einem Ausweis zum Ausdruck bringen. Den tragen sie idealerweise immer bei sich. Mit dem neuen Gesetz soll unterstellt werden, dass jeder grundsätzlich bereit zur Spende ist - außer man widerspricht.

Wer kein Spender sein will, muss sich in einem Bundesregister eintragen. Dort kann man dann angeben, ob man zur Spende bereit ist oder nicht. Auch ist es möglich, die Entscheidung Angehörigen zu überlassen. Ausgenommen sind Menschen, "die die Tragweite der Entscheidung nicht verstehen können", so Lauterbach - geistig Behinderte oder Demenzkranke etwa. Außerdem sollen nach dem Tod Angehörige befragt werden, ob der Gestorbene jemals geäußert habe, dass er gegen eine Spende sei. Sollte dem so sein, wäre eine Spende ausgeschlossen. Daher kommt der Name "Doppelte Widerspruchslösung". Nachforschungen, ob die Angaben der Angehörigen der Wahrheit entsprechen, soll es nicht geben, betont Lauterbach.

"Ich sehe ein, dass es nicht gefruchtet hat"

Verbinden möchte Spahn die Reform mit einer breit angelegten Informationskampagne. Vor Inkrafttreten des Gesetzes soll jeder in Deutschland drei Mal angeschrieben und über die neue Regelung informiert werden. Außerdem soll jeder, der 16 Jahre alt wird, drei Mal einen solchen Brief bekommen. "Es soll keine Pflicht sein, Organe zu spenden. Aber es soll eine Pflicht werden, sich damit zu beschäftigen", sagt Spahn.

Der Gesundheitsminister, der sich bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs demonstrativ zurückhaltend gibt und als letzter der vier Politiker das Wort ergreift, erinnert daran, dass er selbst Mitte 2012 für die derzeit geltende Regelung gestimmt habe. Er attackiert die Kritiker nicht, er geht auf sie zu, äußert Verständnis. "Die Argumente, die heute gegen die Widerspruchslösung geäußert werden, habe ich damals auch vorgebracht", sagt er. "Aber ich sehe ein, dass es nicht gefruchtet hat." Alles, was man bisher versucht habe, um die Versorgungssituation zu verbessern, "hat nicht funktioniert".

Zu seinen schärfsten Kritikern gehört der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock. "Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit", sagte er zu der Doppelten Widerspruchslösung und bezeichnete sie als "unnötig und schädlich". Auch zu Dabrock versucht Spahn Brücken zu bauen, sagt, er schätze dessen Haltung "sehr" und erinnert ihn an eine Erklärung des Ethikrates aus dem Jahr 2007, der seinem Vorschlag doch recht nahe liege. Darin fordert das Gremium zumindest, dass der Staat aktiver wird, eine Entscheidung einzufordern. Spahn will klarmachen, dass er nicht mit seinem Entwurf "gewinnen" will, sondern eine gesellschaftliche Debatte anstoßen möchte. "Ich finde es gut und wichtig, dass es weitere Gruppenanträge gibt", lobt er die Gruppe um Baerbock und Pilsinger.

Sie fordern, dass Organspende eine freiwillige Entscheidung bleibt. Auch Baerbock, Pilsinger und ihre Unterstützer sehen die Notwendigkeit, dass die Zahl der Spender erhöht werden muss. Sie wollen jedoch einen anderen Weg und betonen, dass sie die Selbstbestimmung des Einzelnen höher bewerten als das Eingriffsrecht des Gesetzgebers. "Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf", schreibt Baerbock. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei "ein zentrales Element menschlicher Würde". Ihr Vorschlag: Jedes Mal, wenn jemand einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragt, fragt das Bürgeramt die Spendebereitschaft ab. Die Information soll dann in einem Online-Register gesammelt werden, auf das Ärzte jederzeit zugreifen können. In dem sollen Bürger die Angaben aber auch jederzeit ändern können.

Einen Teilerfolg kann Spahn verbuchen

Beide Gesetzentwürfe wurden noch nicht in den Bundestag eingebracht. Auch gibt es noch kein Datum, wann die Debatte im Plenum stattfinden soll. Im November hieß es einmal, das Gesetz solle bis Sommer 2019 beschlossen werden. Möglich, dass bis dahin noch weitere Vorschläge von Politikern dazu kommen, die sich mit keiner der beiden Positionen vertragen.

Über beide Entwürfe soll, wie bei ethischen Fragen üblich, ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Das macht durchaus Sinn, denn Unterstützer und Gegner beider Vorschläge finden sich quer durch die Fraktionen. Wie heterogen die Stimmung im Parlament ist, bewies eine Orientierungsdebatte Ende November. Heftige Kritik erntete Spahns Idee schon damals von seinem Fraktionskollegen Pilsinger. Zuspruch kam, das ist selten bei Spahn, ausgerechnet unter anderem aus der Linksfraktion. Ob sein Gesetz Aussicht auf Erfolg hat, ist ungewiss. Laut einer aktuellen Umfrage der "Bild"-Zeitung unter Bundestagsabgeordneten würden nur 38 Prozent von 299 befragten Parlamentariern die Doppelte Widerspruchslösung unterstützen.

Das Signal des Gesundheitsministers lautet: Viele Vorschläge sind willkommen, die Debatte ist erwünscht. Falls auch dies sein Ziel sein sollte, kann er zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Denn seit er seine Idee der Doppelten Widerspruchslösung im Sommer vorgestellt hat, ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Und das hat offenbar Folgen: Im vergangenen Jahr ist erstmals seit 2010 die Zahl der Organspender wieder gestiegen - um ein Fünftel. Rund 10.000 Menschen stehen jedoch noch auf der Warteliste.

Quelle: ntv.de

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