Politik

Kabinett für Gesetzentwurf Staat bezuschusst Langzeitarbeitslosen Jobs

Am häufigsten steigen Langzeitarbeitlose in Deutschland einer Studie zufolge als Helfer in der Lagerwirtschaft ein.

Am häufigsten steigen Langzeitarbeitlose in Deutschland einer Studie zufolge als Helfer in der Lagerwirtschaft ein.

(Foto: imago)

Im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit beschließt das Kabinett ein Milliarden-Programm: Einigen Hartz-IV-Empfängern soll künftig ein Arbeitsplatz mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Doch nicht jeder bekommt einen Teil der eingeplanten vier Milliarden.

Menschen, die jahrelang ohne Arbeit auf Hartz IV angewiesen sind, sollen künftig staatlich bezuschusste Jobs bekommen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD vor, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Betroffene sollen fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss bekommen. In den ersten beiden Jahren soll er sich auf die Höhe des Mindestlohns belaufen. Dann soll der Zuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich sinken.

Voraussetzung für den mit öffentlichen Mitteln finanzierten Arbeitsplatz ist, dass die Arbeitslosen mindestens 25 Jahre alt sind und sieben Jahre oder länger Hartz-IV-Leistungen erhalten. Für das Programm sind in den nächsten Jahren vier Milliarden Euro vorgesehen. Pro gefördertem Arbeitsplatz rechnet das Ministerium mit Kosten von durchschnittlich 24.000 Euro jährlich. Daraus ergibt sich, dass zunächst etwa 40.000 Arbeitslose von dem Programm profitieren könnten. Rein rechnerisch gibt es etwa 800.000 Hartz-IV-Bezieher, die über 25 Jahre alt sind und seit sieben Jahren die staatlichen Leistungen beziehen. Wer davon für eine Förderung infrage kommt, entscheiden die Jobcenter.

Das auf Betreiben der SPD von der Koalition beschlossene Projekt nennt sich "sozialer Arbeitsmarkt". Die Betroffenen sollen wieder die Chance bekommen, am Arbeits- und somit auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Übergang in eine normale Beschäftigung soll aber das Ziel bleiben. Deshalb sollen Betroffene neben der geförderten Beschäftigung auch betreut werden und Weiterbildungen und betriebliche Praktika erhalten.

Den Gewerkschaften und Sozialverbänden reichen diese Pläne nicht aus. So fordert die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, dass die Betroffenen nach Tarif bezahlt werden. Das sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund so. Andernfalls könnten etwa tarifgebundene kommunale Unternehmen nicht teilnehmen, wenn sie die Differenz nicht selbst bezahlen wollten.

Quelle: ntv.de, ftü/dpa/rts

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