Für Parteiinterna nicht zuständig Trotz Vorwürfen: AfD darf in Berlin antreten
22.07.2016, 15:09 Uhr
Führen die AfD in den Wahlkampf: die Landeschefs Pazderski und von Storch.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die AfD will im September ins Berliner Abgeordnetenhaus einziehen. Die Chancen sind gut. Dennoch gibt es parteiintern Ärger. Wurde bei der Wahl des Landesvorstands gepfuscht?
Immerhin 13 Prozent. So prognostizieren die Demoskopen zurzeit die Aussichten der AfD bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016. An diesem Freitag dürfte die AfD-Landesspitze, aber auch der Bundesvorstand der Partei erleichtert durchatmen. Die AfD wurde an diesem Freitag zusammen mit den anderen Parteien zur Wahl zugelassen. Was so selbstverständlich klingt, war so sicher nicht.
Was war passiert? Die Partei hatte ihre Kandidatenliste in diesem Monat bei Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach eingereicht. So wie es im Vorfeld einer Wahl üblich ist. Das Papier trug die Unterschrift der AfD-Landeschefs, Beatrix von Storch und Georg Pazderski sowie von Stellvertreter Hugh Bronson. Grundlage der Bewerbung waren die Vorstandswahlen der Parteien am 17. Januar.
Dabei soll es angeblich nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Wie der "Focus" berichtet, soll es bei den Abstimmungen gravierende Verstöße gegeben haben. AfD-Mitglieder legten Beschwerde ein und verwiesen auf die Manipulation der Wahlen. So soll sich in einer Urne vor einem Wahlgang schon eine größere Anzahl von Zetteln befunden haben. In weiteren Fällen sollen Parteimitglieder vor und nach Schließung eines Wahlgangs außerhalb des Saales versucht haben, Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Weitere Vorwürfe: Die Zählkommission habe nicht darauf geachtet, dass nur stimmberechtigte Mitglieder mit farbigen Bändchen abstimmen dürfen. Bei der Wahl sollen zudem nicht alle Delegierten auf ihren Plätzen geblieben sein. Die Beschwerdeführer forderten deshalb Neuwahlen des Landesvorstands. Hinweise auf Wahlmanipulationen gingen auch bei Landeswahlleiterin Michaelis-Merzbach ein.
"Nach der Wahl gibt es keinen Rechtsweg mehr"
Eine heikle Geschichte. Sollte sich bestätigen, dass die Wahl nicht rechtmäßig war, wären die Unterschriften unter der AfD-Kandidatenliste ungültig - und damit auch die vollständige Bewerbung für die Teilnahme an den Wahlen für das Abgeordnetenhaus. Ein Ausschluss der Partei, so viel ist sicher, hätte große Auswirkungen auf das Wahlergebnis und die Bildung einer Regierungskoalition. Ein Schiedsgericht der Partei wurde Anfang März damit beauftragt, die Vorwürfe zu untersuchen. Doch geschehen ist seitdem eigentlich nichts. Laut "Focus" verweist die AfD darauf, dass für die Untersuchung der Stimmzettel ein Graphologe gefunden werden müsse. Bis heute sind die Vorwürfe nicht aufgeklärt worden.
Die Beschwerde war den Berliner Behörden bekannt, sie spielten bei der Entscheidung der Landeswahlleitung aber letztlich keine Rolle. "Parteiinterne Vorgänge müssen nicht geprüft werden. Es ist nicht unsere Aufgabe, zu untersuchen, ob der Landesvorstand richtig gewählt wurde", sagt Geert Baasen aus der Geschäftsstelle der Landeswahlleitung.
Die Landeswahlleitung hätte die Zulassung nur dann ablehnen können, wenn das Schiedsgericht der Partei zu dem Urteil gekommen wäre, dass die Wahlen nicht rechtmäßig abgelaufen sind. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung wäre es gewesen, wenn die AfD gar keinen oder keinen vollständigen Landesvorstand hätte oder wenn die Unterschriften auf der Kandidatenliste gefehlt hätten. Das war jedoch nicht der Fall.
Der Vorwurf der Wahlmanipulation steht zwar weiterhin im Raum, die AfD hat nun aber nichts mehr zu befürchten. Selbst wenn sich kurz nach der Berlin-Wahl herausstellen sollte, dass die Manipulationsvorwürfe stimmen, hätte dies keine Konsequenzen. "Die Liste ist zugelassen. Nach der Wahl gibt es keinen Rechtsweg mehr, der dazu führen könnte, dass die AfD zu Unrecht zugelassen wurde", sagt Baasen.
Quelle: ntv.de