Politik

Bericht: CSU fehlt Mehrheit Union klagt wohl nicht gegen Wahlrechtsreform

Mit der Wahlrechtsreform, die SPD, Grüne und FDP vorschlagen, soll der Bundestag auf seine Regelgröße schrumpfen.

Mit der Wahlrechtsreform, die SPD, Grüne und FDP vorschlagen, soll der Bundestag auf seine Regelgröße schrumpfen.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Aktuell zählt der Bundestag 736 Sitze - ein Rekordhoch. Mit einer Wahlrechtsreform will die Ampel-Koalition die Zahl auf 598 Sitze begrenzen. CSU und CDU drohen mit einer Klage, doch die dürfte laut einem Bericht nicht die nötige Mehrheit bekommen.

Die Ampel-Koalition hat offenbar gute Chancen, ihren Vorschlag für eine Wahlrechtsreform durchzusetzen. In der Union gibt es nach Informationen von Reuters aus Fraktionskreisen offenbar keine Mehrheit für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht. Das habe sich sowohl in der geschäftsführenden Fraktionsführung von CDU und CSU als auch der Unions-Fraktionssitzung abgezeichnet, sagten Teilnehmer.

Einer Normenkontrollklage müssten sich 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten schriftlich anschließen. Die CSU hält den vorgelegten Reformvorschlag der Ampel, an 299 Wahlkreisen festzuhalten, aber alle Ausgleichs- und Überhangmandate abzuschaffen, zwar für verfassungswidrig. Die bayrische Regionalpartie könnte sich aber durch ihre Blockade einer Reform in den vergangenen Jahren selbst ein Bein gestellt haben: Denn in der größeren Schwesterpartei CDU sitzt bei einigen die Verärgerung tief, dass die CSU in den vergangenen Legislaturperioden mit Blick auf ihre eigene Zahl an Abgeordneten auch Kompromisse der CDU mit anderen Mitte-Parteien abgelehnt hatte.

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Zum anderen gibt es Zweifel daran, ob eine Klage in Karlsruhe erfolgreich sein könnte. Der Druck zu einer Wahlrechtsreform war in den vergangenen Jahren weiter gestiegen.

Aktuell zählt der Bundestag 736 Sitze. Ziel des Koalitionsentwurfs ist, ihn dauerhaft auf die Regelgröße von 598 Sitzen zu begrenzen. Die bisherigen Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustehen - davon profitierte zuletzt insbesondere die CSU. Um das Zweitstimmenverhältnis korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate.

Quelle: ntv.de, vmi/rts

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