Flexible Berufsgestaltung Union plant Arbeitszeitkonten für Familien
14.07.2017, 06:52 Uhr
Einrichtungen wie die IHK Stuttgart behelfen sich derzeit mit Eltern-Kind-Büros, um Familie und Beruf ihrer Beschäftigten regeln zu können.
(Foto: picture alliance / dpa)
Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Die Union will das Problem nach der Wahl mit Arbeitszeitkonten angehen. Dort soll Arbeitszeit wie bei einem Girokonto angespart und eingelöst werden können.
Die Union will Familien einem Bericht zufolge mit der Einführung von Arbeitszeitkonten eine flexiblere Zeitgestaltung ermöglichen. Auf den neuen Familienzeitkonten solle - ähnlich wie bei einem Girokonto - Arbeitszeit angespart und bei Bedarf abgebucht werden können, berichtete der "Focus". Mit der angesparten Zeit sollten Familien die Chance für Elternzeit, Weiterbildung oder Sabbaticals erhalten.
Ein neues digitales Bürgerportal solle Daten aus gesetzlichen Zeitguthaben wie Elternzeit, Familienpflegezeit mit Tarif-Leistungen wie Urlaub zusammenführen, hieß es in dem Bericht weiter. Ob Familienzeitkonten am Ende beim Finanzamt, bei der Rentenversicherung oder anderswo verwaltet würden, sei noch offen.
Handwerker begrüßen die Pläne
Die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz, zeigte sich optimistisch, dass Familienzeitkonten nach der Bundestagswahl zügig eingeführt werden könnten. Familien bräuchten "mehr zeitliche Spielräume und wirtschaftliche Stabilität", sagte Widmann-Mauz dem "Focus".
Mit "starren Arbeitszeitkorridoren" würden Eltern bevormundet, sagte die Abgeordnete. "Wir wollen ihnen mehr individuelle Flexibilität ermöglichen - von der Geburt der Kinder bis zur Pflege ihrer Eltern."
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Pläne. Diese seien angesichts des aktuellen Fachkräftemangels eine gute Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung, heißt es in dem Bericht. Allerdings dürfe es keine starren Regeln geben, um gerade kleine und mittelgroße Betriebe nicht zu benachteiligen.
Quelle: ntv.de, chr/AFP