Politik

Verfahrensfehler beim Bamf Unrechtmäßig Abgeschobener darf zurück

In Fahrzeugen der Landespolizei werden die abgelehnten Asylbewerber zum Flughafen gebracht.

In Fahrzeugen der Landespolizei werden die abgelehnten Asylbewerber zum Flughafen gebracht.

(Foto: imago/Michael Trammer)

Das Bamf will einen wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen. Der Grund: Wegen des laufenden Asylverfahrens hätte er nicht zurückgeschickt werden dürfen.

Ein 20-jähriger Asylbewerber, der zu Unrecht abgeschoben worden ist, wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums von Afghanistan nach Deutschland zurückgeholt werden. "Das Bamf will die für die Rückholung nötigen Schritte einleiten", sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, zum Fall. Der Asylbewerber war aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben worden. Er ist einer von 69 Personen, die am 3. Juli nach Kabul ausgeflogen worden waren.

Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl beantragt, dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt. Die von dem Afghanen eingereichte Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald war laut Recherchen des NDR noch anhängig, als er von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg geholt und abgeschoben wurde.

Das Bamf räumt nun auch einen  "Verfahrensfehler" ein. Die Nürnberger Behörde hatte den Asylbescheid des Mannes nach Angaben eines Sprechers zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging das Bamf trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war - der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte zuvor gesagt, dass in dem Fall "offensichtlich ein Behördenfehler passiert ist im Bamf". Wenn sich etwas als rechtswidrig herausstelle, werde er "immer dafür sorgen, dass Recht und Ordnung eingehalten werden", sagte Seehofer.

"Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen", teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Bamf ging nach Angaben des Schweriner Innenministeriums davon aus, dass die Klage zu spät eingereicht worden sei und gab den Afghanen im Mai 2017 beim zuständigen Ausländeramt in Neubrandenburg zur Abschiebung frei.

Die Anwältin von Nasibullah S. rechnet mit einer baldigen Rückkehr des 20-Jährigen. Das Bamf "hat sich wegen der Rückholung bei mir nach Kontaktdaten erkundigt", sagte die Anwältin Sonja Steffen der Nachrichtenagentur AFP. "Das ist für mich die beste Nachricht des Tages." Die Ausländerbehörde in Neubrandenburg wusste nach Worten Steffens von der laufenden Klage des Afghanen gegen die Asylablehnung. 

"Das Bundesinnenministerium hat das Behördenversagen des Bundesamtes eingeräumt und sollte in der Lage sein, mit dem Auswärtigen Amt eine schnelle Rückholung zu ermöglichen (...)", erklärte sie weiter. Sie verwies auf den Fall eines anderen abgeschobenen Flüchtlings, der im Dezember vergangenen Jahres auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Baden-Württemberg) aus Afghanistan zurück geholt werden musste.

Quelle: ntv.de, sgu/AFP/dpa

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