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Länder zögern noch Zeitplan für kommunale Wärmeplanung wackelt

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Fernwärmerohre in Leipzig-Reudnitz: Für gewöhnlich werden die Leitungen jedoch unterirdisch verlegt.

Fernwärmerohre in Leipzig-Reudnitz: Für gewöhnlich werden die Leitungen jedoch unterirdisch verlegt.

(Foto: dpa)

Bis spätestens 2028 sollen alle Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen, um bei der Wärmewende voranzugehen. Doch es kommen Zweifel auf, dass dieser Zeitplan zu halten ist. Bei der Umsetzung des Bundesgesetzes durch die Länder könnte es Verzögerungen geben, so Städtetagspräsident Dedy.

Der Deutsche Städetag bezweifelt, dass die Zeitvorgaben bei der kommunalen Wärmeplanung eingehalten werden können. Grund dafür ist nach der Aussage von Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy, dass das am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stehende Gesetzeswerk noch in Landesrecht umgesetzt werden muss. "Es reicht nicht, dass es auf Bundesebene ein Wärmeplanungsgesetz gibt. Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben." Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung.

"Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten", sagte Dedy. Die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans seien für die Kommunen im Wärmeplanungsgesetz aber ohnehin schon knapp bemessen und ohne jeden Puffer.

"Eine weitere Verzögerung können wir uns nicht leisten", hob Dedy hervor. Wenn die Wärmewende tatsächlich Fahrt aufnehmen solle, müsse die Bundesregierung offene Haushaltsfragen schnell klären. "Die Wärmeplanung allein wird keine Wärmewende bringen. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Klarheit über die geplanten Fördermittel."

Wärmeplanung ist Kondition im Heizungsgesetz

Bayern fordert in einem Antrag, dass der Bundesrat zum Wärmeplanungs-Gesetz den Vermittlungsausschusses anruft. Im Antrag heißt es, das Gesetz bürde den Ländern und in der Folge den Kommunen zusätzliche Aufgaben in erheblicher Zahl und von bedeutendem Umfang auf - ohne dass der Bund die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung nur ansatzweise ausgleiche oder in dieser Hinsicht auch nur konkrete Zusagen gemacht hätte.

Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen.

Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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