Gutachter soll sich umsetzen Zschäpe fühlt sich von Psychiater bedrängt
19.05.2015, 11:42 Uhr
Beate Zschäpe möchte, dass der Gerichtspsychiater während der Verhandlung nicht mehr in Hörweite sitzt.
(Foto: dpa)
Vor Gericht schweigt die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe weiter beharrlich, auch den Psychiatern und Gutachtern verweigert sie sich. Trotzdem fühlt sie sich von ihnen belästigt und verlangt mehr Distanz im Gerichtssaal. Das könnte allerdings schwierig werden.
Im Münchner NSU-Prozess hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe Vorwürfe gegen den Gerichtspsychiater Henning Saß erhoben. Dieser beobachte Zschäpe auch in Verhandlungspausen und mache sich darüber Notizen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer zu Beginn des 204. Verhandlungstags. Das verstoße gegen Grundrechte. Der Anwalt beantragte, Saß im Gerichtssaal umzusetzen, damit er nicht mehr in Hörweite sei.
Der Aachener Universitätsprofessor Saß hatte vor Prozessbeginn ein Gutachten über Zschäpe verfasst. Darin bescheinigt er ihr - trotz ihrer schwierigen Kindheit - Schuldfähigkeit. Zschäpe hatte sich geweigert, mit Saß zu sprechen. Das Gericht beauftragte ihn darum, die Angeklagte im Gerichtssaal zu beobachten und ihr Verhalten zu beurteilen.
Zschäpe ist als Mittäterin von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden angeklagt. Die Vernehmung eines Zeugen, der aus der Schweiz anreiste und über die Tatwaffe vom Typ "Ceska" aussagen sollte, verzögerte sich wegen des Antrags. Das Gericht will zudem noch den inhaftierten hessischen Neonazi Bernd T. vernehmen.
Seit zwei Jahren läuft der Prozess gegen die Hauptangeklagte. Seither schweigt Zschäpe und überlässt ihrem Anwalt die Kommunikation. Laut einem Gutachten eines weiteren Gerichtspsychiaters, Norbert Nedopil, soll ihr das allerdings immer schwerer fallen. Zu Beginn des Prozesses habe sie gedacht, sie halte das Schweigen durch, mittlerweile würde es sie zunehmend "belasten", heißt es nach einer Aussage von Prozessbeteiligten in dem Gutachten. Nedopil soll ihr überdies eine "narzisstische" Persönlichkeit bescheinigt haben.
Quelle: ntv.de, hla/dpa