Pressestimmen

NPD-Verbotsantrag wackelt "Ein bisschen Beweis geht eben nicht"

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Erneut soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die NPD verboten wird. 2003 scheiterte das Verfahren noch am System der V-Männer. Diesmal erhoffen sich die klagenden Bundesländer mehr Erfolg, denn die V-Männer seien abgezogen. Die Presse sieht die Erfolgsaussichten skeptischer.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Für eine Zulassung des Verbotsverfahrens, fordert das Bundesverfassungsgericht Beweise für den Abzug aller V-Männer. Dieser Forderung nachzukommen gleiche jedoch "einem Ding der Unmöglichkeit", urteilt der Nordkurier aus Neubrandenburg. "Klar nachzuweisen, dass keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der rechtsextremen NPD in den Verbotsantrag des Bundesrates eingeflossen sind, hieße nichts anderes, als komplett alle Geheimdienstinformationen dazu offen zu legen". Darzulegen, was alles zu diesen "Geheimdienstinformationen" zählt, könnte sich jedoch "bis zum Sanktnimmerleinstag" ziehen. Aber "ein bisschen Beweis geht eben nicht", fasst die Zeitung zusammen.

Ganz ähnlich sieht das die Hessische Niedersächsische Allgemeine aus Kassel. Das Blatt kritisiert, dass aus vergangenen Fehlern nichts gelernt wurde. "Es wurde offensichtlich nichts aus dem 2003 gescheiterten Verbotsverfahren gelernt: Schon damals war es für das Gericht nicht möglich zu klären, ob möglicherweise V-Leute für die verfassungsfeindlichen Tendenzen der Partei verantwortlich waren." Daran könnte das Verfahren erneut scheitern. Schuld an dem Dilemma sei der "hektische Aktionismus" der Politik nach der Aufdeckung der NSU-Morde. "Das rächt sich jetzt. Zur Freude der Neonazis."

Diesen möglichen Anlass zur Schadenfreude erkennt auch die Südwest Presse aus Ulm. "Eine erneute Schlappe werden die NPD und die gesamte rechte Szene als Gütesiegel feiern. Für einen Staat, der fahrlässig Extremisten fördert, um sie erfolglos zu bekämpfen, ist das die maximale Blamage."

Bekämen die Bundesrichter nicht alle Beweise, dann "wäre 'totale Dummheit' für das Vorgehen der Verfassungsschützer eine milde Untertreibung", stellt der Mannheimer Morgen scharf fest. Alle, die vor einem zweiten Verbotsverfahren gewarnt haben, sähen sich dann im Recht. Das Zeichen, dass der Antrag jedoch gesetzt wird, sei richtig. "Nach Aufliegen der NSU-Mordserie sollte ein Zeichen gesetzt werden, dass in Deutschland kein Platz für eine rechtsextreme Partei ist. Das war ehrenwert. Man kann nur hoffen, dass es doch noch funktioniert."

Die Heilbronner Zeitung spinnt das Szenario weiter. "Denn selbst wenn der Antrag die Hürde Karlsruhe nimmt, wäre da noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den die NPD anrufen würde." Die NPD erklärt, sie "könne so gefährlich gar nicht sein". Das und die Tatsache, dass die Partei nur 1,3 Prozent der bundesweiten Wählerstimmen mobilisieren kann, könnten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots wecken.

Zusammengestellt von Katja Belousova

Quelle: ntv.de

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