Besseren Job gefunden Arbeitsvertrag vor dem ersten Arbeitstag kündbar?
16.02.2023, 15:18 Uhr Artikel anhören
Arbeitsverträge können eine Kündigung vor Arbeitsantritt explizit ausschließen.
(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Der neue Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der neue Job aber noch nicht angetreten. Plötzlich ergibt sich aber ein besseres Angebot. Kann der Arbeitnehmer jetzt noch schnell kündigen - bevor er das erste Mal gearbeitet hat?
Wer auf Jobsuche ist, hat oft mehrere Vorstellungsgespräche hintereinander. Klappt es dann mit einem Job, ist die Freude vielleicht groß und der Arbeitsvertrag schnell unterschrieben. Doch kommt die Zusage für den eigentlichen Wunschjob ein paar Tage später, stellt sich die Frage: Wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus?
Ganz einfach: Indem man den bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag kündigt. Dies ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auch vor Dienstantritt möglich, erklärt die Arbeitskammer des Saarlandes. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Eine Kündigung vor Dienstbeginn kann vertraglich explizit ausgeschlossen werden.
Schadenersatzansprüche könnten gelten gemacht werden
Aufgrund dieser Regel heißt es dann: Der Arbeitgeber muss mindestens für einen Tag seinen Job antreten, bevor er kündigen kann. Davon habe zwar in der Regel kein Arbeitgeber etwas - die Hürden, vor Dienstantritt einfach zu kündigen, seien für den Arbeitnehmer dennoch höher. Das mindert das Risiko schon sehr, meint Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Klausel, kann es sein, dass der Arbeitgeber bei Nichtantritt Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend macht.
Auch wenn ein Arbeitnehmer noch vor dem ersten Antrittstag kündigt, muss er die im Vertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Je nachdem, wie weit der Kündigungszeitpunkt in der Zukunft liegt, kann es sein, dass der Arbeitnehmer die Stelle noch für einige Zeit antreten muss - oder eben nicht.
Wer seinen Vertrag noch vor Antritt kündigt, um einem anderen Arbeitgeber seine Zusage zu geben, sollte beachten, dass auch in diesem Fall möglicherweise Schadenersatzansprüche beim Arbeitgeber entstehen können. Zwar muss ein Arbeitgeber die Berechtigung der Ansprüche auch beweisen, man sollte das Vertragsrecht aber dennoch nicht auf die leichte Schulter nehmen, so Schipp. Entgeht dem Arbeitgeber durch die Kündigung eines Kandidaten, der bereits eingeplant war, zum Beispiel ein werthaltiger Auftrag oder muss er einen teuren Leiharbeiter einstellen, könne es möglicherweise kostspielig werden.
Quelle: ntv.de, awi/dpa