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Irreführung von PatientenArztplattform Doctolib wegen Selbstzahler-Terminen verurteilt

15.01.2026, 00:03 Uhr
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Mainz-Deutschland-24
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Seit 2013 können Patienten auf der französischen Plattform Doctolib Arzttermine buchen. Allerdings zeigt das Portal auch Privat-Termine an, wenn Versicherte diese Auswahl ausschließen. Nach einer Anzeige von Verbraucherschützern sieht ein Gericht darin eine irreführende Praxis.

Das Landgericht Berlin hat der Buchungsplattform Doctolib untersagt, gesetzlich Versicherten auch dann kostenpflichtige Privatsprechstunden anzuzeigen, wenn diese explizit nur nach Terminen für Kassenpatienten suchen. Die Anzeige von Selbstzahler-Terminen bei anderslautender Filtereinstellung sei irreführend, urteilte das Gericht und gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht, der gegen die Buchungsplattform geklagt hatte. Das Urteil liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor.

Der Verband begrüßte die Entscheidung. "Nach Ansicht der Verbraucherzentrale müssen Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche gekennzeichnet werden", sagte vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop dem RND. "Terminportale dürfen gesetzlich Versicherte nicht in die Irre führen", mahnte sie. Pop fordert zugleich die Politik auf, verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale festzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat. (Az. 52 O 149/25)

Gericht: Warnhinweis genügt nicht

Laut dem Urteil listet Doctolib nach Auswahl der Filterfunktion "€ Gesetzlich" - versehen mit dem Hinweis "Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" - auch Privatsprechstunden auf, die von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Dieser Filter erwecke den Eindruck, die Auswahl auf Behandlungen nach den Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und Selbstzahlerleistungen auszuschließen, heißt es in dem Urteil. Da das aber nicht der Fall sei, handele es sich um eine Irreführung. Diese wird laut Gericht auch nicht dadurch entkräftet, dass vor der finalen Terminbuchung ein Warnhinweis angezeigt wird, wonach gesetzlich Versicherte diese Behandlung selbst bezahlen müssen und gegebenenfalls Vorkasse in bar nötig ist.

Etwa 400.000 Ärzte und weitere Anbieter im Gesundheitsbereich nutzen die Online-Plattform, davon etwa ein Viertel in Deutschland. Doctolib kam 2013 auf den Markt und bekam schnell so viel Kapital zusammen, dass es zu einem französischen "Einhorn" wurde, einem der Startups, die mehr als eine Milliarde Dollar wert sind. Für einen monatlichen Beitrag können Ärzte ihre Terminverwaltung komplett auf die Plattform auslagern. Patienten suchen ihrerseits kostenfrei auf der Website oder in der App nach Ärzten in ihrer Nähe und passenden Terminen. In Frankreich wird Doctolib auch genutzt, um etwa Rezepte zu versenden.

Quelle: ntv.de, mau

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