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Urteil zum Versorgungsausgleich Wenn die Trennungszeit besonders lang ist

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In einigen Fällen kann es sein, dass das Gericht bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich durchführt.

In einigen Fällen kann es sein, dass das Gericht bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich durchführt.

(Foto: imago/Becker&Bredel)

Nach einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich für eine faire Aufteilung von Rentenanrechten zwischen den Ex-Partnern. Liegt die Trennung selbst aber schon lange zurück, kann er begrenzt werden.

Ist sehr viel Zeit vergangen zwischen Trennung und Scheidung eines Paares, kann das Folgen haben für den Versorgungsausgleich. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az.: 13 UF 25/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall hatte ein Paar erst 13 Jahre nach seiner Trennung das Scheidungsverfahren eingeleitet. Bei der Trennung hatten beide Partner zudem einen Vertrag abgeschlossen, in dem sie jeweils auf Unterhalt verzichteten und Gütertrennung vereinbarten. Außerdem sollte der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

Beim Ausgleich beschränkte das Amtsgericht diesen jedoch auf die Zeit bis zum Ende des Trennungsjahres. Die Frau sah ihren Ex-Mann damit begünstigt. Doch das Oberlandesgericht bestätigte die Begrenzung auf die Zeit des Zusammenlebens. Begründung: eine besonders lange Trennungszeit bei einer vollständigen wirtschaftlichen Verselbstständigung der Ehepartner.

Ausschlussgründe für den Versorgungsausgleich

In einigen Fällen kann es sein, dass das Gericht bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich durchführt. Diese sogenannten Ausschlussgründe sind:

Kurze Ehe

Wenn die Ehe nur drei Jahre oder kürzer Bestand hatte, findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer oder beide ehemaligen Partner dies beim Familiengericht beantragen.

Geringfügigkeit

Sind die Anrechte der Ex-Partner überwiegend gleichwertig oder handelt es sich um einzelne, geringwertige Anrechte, wird das Familiengericht den Ausgleich nicht vornehmen.

Fehlverhalten

Aber auch bei krassem Fehlverhalten eines Ehepartners entfällt der Ausgleich meist.

Individuelle Vereinbarung

Grundsätzlich können Ehepaare aber auch eigene Vereinbarungen zur Gestaltung ihrer Altersversorgung im Falle einer Scheidung treffen. Diese müssen, um vor Gericht Bestand zu haben, von einem Notar beurkundet sein. Derart kann ein Versorgungsausgleich auch ganz ausgeschlossen werden. Allerdings wird dies vor Gericht nur dann anerkannt, wenn es einen vergleichbaren Ausgleich gibt. So soll vermieden werden, dass ein Partner stark benachteiligt wird oder im Alter staatliche Hilfe benötigt.

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Ansonsten dient der Versorgungsausgleich dazu, Ungleichheiten im Erwerbsleben der Eheleute auszugleichen - beispielsweise wenn die Frau sich überwiegend um die gemeinsamen Kinder kümmert, kein eigenes Einkommen hat und dadurch weniger in die Rentenkasse einzahlt. Dann wird bei der Rente und beim Unterhalt per Gesetz dafür gesorgt, dass dieser Einsatz für die Familie demjenigen Partner nicht zum Nachteil gereicht.

Zu beachten ist, dass beim Versorgungsausgleich nur Ansprüche berücksichtigt werden, von denen das Gericht auch weiß. Zwar muss jeder Ehepartner dem Gericht alle Versorgungsträger nennen, bei denen er Anwartschaften hat, welche dann vom Gericht an den anderen Partner zur Kontrolle übermittelt werden. Wurde allerdings eine Anwartschaft vergessen und bleibt vom baldigen Ex-Gatten unbemerkt, führt dies nachträglich zu keiner Änderung des festgelegten Versorgungsausgleichs.

(Dieser Artikel wurde am Montag, 20. Februar 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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