Ratgeber

Jetzt geht's los! Das kommt im Winter auf Sie zu

Es wird frostig: Eisige Luft, Schnee- und Regenschauer werden Deutschland ins winterliche Chaos stürzen, prophezeien Meteorologen. Vorausschauende Zeitgenossen haben natürlich längst den Schlitten aus der Garage geholt, das Rentier gezäumt und für den Ernstfall die Konservenvorräte aufgefüllt. Sie nicht? Dann wird es höchste Zeit für einen kleinen Winter-Crash-Kurs.

Autofahrerpflichten

Mit dem Stichwort Crash sind wir schon beim ersten Thema: dem Auto. Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Seit 2006 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVo) allerdings vor, dass Autos den Wetterverhältnissen angepasst sein müssen. Bei Schnee und Eis sollte man sich also nicht ohne Winterreifen erwischen lassen, sonst droht ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro. Behindern Sie den Verkehr, weil sie nur im Schneckentempo voran kriechen, können Sie mit 40 Euro Bußgeld rechnen. Im Zweifelsfall ist Schleichen aber immer noch die bessere Alternative: Zu hohes Tempo bei Schneematsch und Glätte kann beim sommerbereiften Fahrzeug den Versicherungsschutz kosten - und das geht richtig ins Geld.

Wenn Sie Ihr Auto winterfest machen, denken Sie auch an die Scheibenwaschanlage: ein Spritzer Frostschutzmittel sorgt für gute Sichtverhältnisse. Apropos Durchblick: Wer zu bequem zum Eiskratzen ist und nur ein Guckloch freirubbelt, zahlt 10 Euro. Versicherungstechnisch können die Folgen der Faulheit weitaus teurer sein: Fahren mit Guckloch gilt als grob fahrlässig, im Ernstfall können die Versicherer den Schutz versagen. Nicht nur Scheiben, auch die Scheinwerfer sollten Sie von Schnee und Eis befreien, ansonsten sind bis zu 35 Euro fällig.

Während Sie kratzen, lassen Sie den Motor aus. Warmlaufen lassen im Stand ist per StVo verboten - und das aus gutem Grund: Am schnellsten erwärmt sich der Motor im mittleren Drehzahlbereich. Beim kalten Motor ist der Schadstoffausstoß doppelt bis dreimal so hoch, der Kraftstoff wird zudem nur unvollständig verbrannt und das schadet letztlich Motor und Auspuff. Für eine Minute warmlaufen lassen braucht der Wagen übrigens so viel Sprit wie für drei Kilometer Fahrt. Ökologisch und ökonomisch korrekt erwärmt man Scheiben, Innenraum und Motor mit der Standheizung. Moderne Geräte verbrauchen ungefähr 0,3 Liter pro halber Stunde - der geringere Spritverbrauch beim Start dürfte die Kosten wieder hereinholen.

Räumen und Streuen

Wir verlassen das Auto, bleiben aber auf der Straße, die wir uns im Winter geräumt und gestreut wünschen. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst mal bei den Städten und Gemeinden. Diese kümmern sich aber meist nur um die Straßen selbst und übertragen die Verantwortung für Gehwege und sogenannte hausnahe Wege an die Anlieger. Bei vermieteten Häusern können die Eigentümer wiederum die Mieter zu Räum- und Streudiensten heranziehen. Das ist dann im Mietvertrag geregelt. Bei Mehrfamilienhäusern wird oft ein Hauswart oder eine Fremdfirma mit diesen Aufgaben betraut. Die Kosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Müssen Sie selbst zur Schaufel greifen, sollten Sie dafür sorgen, dass der entsprechende Weg zwischen 7 und 20 Uhr passierbar ist - allerdings wird niemand von Ihnen verlangen können, dass Sie alle paar Stunden zum Wegeräumen Ihren Arbeitsplatz verlassen.

Für Fußgänger heißt das wiederum, dass sie sich nicht jederzeit und überall auf rutschfreie Wege verlassen können. Wer auf einem Weg stürzt, der eigentlich gestreut hätte sein müssen, kann den Hausbesitzer verklagen. In solchen Fällen springt dann die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein, die für jeden, der ein Mehrfamilienhaus besitzt, Pflicht sein sollte. Fürs Eigenheim ist diese Police nicht nötig, hier greift die normale Haftpflichtversicherung.

Some like it hot

Berlins Finanzsenator Sarrazin empfiehlt im Winter ein paar dicke Pullover. Die meisten Menschen drehen dann doch lieber die Heizung auf - nicht immer gelingt es aber, die Wohnung auf die gewünschte Temperatur zu bringen. Dabei ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, eine bestimmte Mindesttemperatur zu ermöglichen. Früher waren das um die 18 Grad, die werden heute allerdings nur noch in Küche und Schlafzimmer als ausreichend angesehen. Andere Räume sollten auf mindestens 20 bis 22 Grad beheizt werden können. Nachts dürfen die Werte auch darunter liegen.

Wenn Sie im Mehrfamilienhaus wohnen, profitieren Sie auch von der Heizfreude Ihrer Nachbarn. Das fällt spätestens dann auf, wenn die Nebenwohnung längere Zeit leer steht. Der Vermieter muss in diesem Fall nicht für Wärme in leeren Räumen sorgen. Es reicht, wenn die Heizkörper im Winter leicht angedreht sind, damit die Leitungen nicht zufrieren.

Auch als Mieter sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Mindestraumtemperatur aufrechtzuerhalten. Wenn Sie es vorziehen im Kalten zu sitzen, können Sie das auch tun - solange keine Gefahr durch Schimmelbildung oder Wasserrohrbruch droht. Echt harte Kerle ziehen im Winter natürlich gleich ins Iglu. Wie man das baut, erklären wir Ihnen vielleicht demnächst, wenn Deutschland unter der Schneedecke begraben ist.

Quelle: ntv.de

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