Steigende Zusatzbeiträge 2026Das sind jetzt die günstigsten Krankenkassen

2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Die Krankenkassen können auch über oder unter diesem Wert liegen. Wem seine Kasse zu teuer ist, der kann zu einer günstigeren wechseln. Dadurch können Versicherte einige Hundert Euro sparen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im neuen Jahr von 2,5 auf 2,9 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel Einsparpotenzial.
Die nun günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 16,78 Prozent (Zusatzbeitrag 2,18 Prozent). Danach folgt die hkk mit einem Gesamtbeitrag von 17,19 (Zusatzbeitrag 2,59 Prozent). Die mit rund 12 Millionen Versicherten größte Krankenkasse - die Techniker - liegt im neuen Jahr bei 17,29 Prozent (Zusatzbeitrag 2,69 Prozent). Die zweitgrößte Kasse, die Barmer, ließ ihren Beitragssatz stabil bei den bisherigen 17,89 Prozent.
Bei einigen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag 2026 hingegen bei 4 Prozent und mehr. So zum Beispiel bei der BKK24 (4,39 Prozent), der IKK - die Innovationskasse (4,3 Prozent), Knappschaft (4,3 Prozent) sowie Viactiv (4,19 Prozent).
Ersparnis von bis zu 400 Euro jährlich möglich
Mit einem Wechsel ihrer Krankenkasse können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bis zu 400 Euro pro Jahr sparen und gleichzeitig ihren Schutz optimieren. Das zeigt der große Krankenkassenvergleich 2026 von Finanztip.
Mit einem 55.000 Euro Bruttogehalt im Jahr bedeutet ein Wechsel von einer teuren Kasse mit vier Prozent Zusatzbeitrag zum Preis-Leistungs-Sieger von Finanztip, der hkk, eine Netto-Ersparnis von 262 Euro im Jahr (Arbeitnehmeranteil). Mit einem Jahreseinkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro sind es 312 Euro im Jahr, mit 40.000 Euro Jahresverdienst 202 Euro im Jahr. Wer mit einem Einkommen von 69.750 Euro zur günstigsten Kasse im Vergleich, der BKK Firmus, wechselt, hat im Jahr sogar über 400 Euro mehr im Geldbeutel. Berechnet hat das Portal das für eine konfessionslose, kinderlose Person in Steuerklasse I.
Die fünf Empfehlungen mit einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis von Finanztipp sind: der Preis-Leistungssieger hkk (2,59 Prozent Zusatzbeitrag), die Techniker Krankenkasse (TK, 2,69 Prozent), die BKK Firmus mit einem besonders niedrigen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent, die Audi BKK (2,6 Prozent) sowie die DAK-Gesundheit (3,2 Prozent), die insbesondere gute Leistungen für Familien bietet.
Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.