Kontrolle über die eigenen Daten Der Ausweis ist kein Pfand
28.11.2019, 19:02 Uhr
Den Ausweis dürfen nur bestimmte Behörden verlangen - eigentlich.
(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild)
Ob im Urlaub oder auf der Party: Den Personalausweis hat jeder Erwachsene fast immer dabei. Auch online ist er im Einsatz. Wer darf ihn einsehen und wie können Bürger sich vor Identitätsdiebstahl schützen?
Ein Ausweis ist für jeden Deutschen ab 16 Jahren Pflicht. Aber nicht nur Behördenmitarbeiter werfen gerne einen Blick darauf. Manche Hotels oder Banken wollen den Personalausweis für ihre Unterlagen kopieren oder das Dokument soll im Fitnessstudio als Pfand hinterlegt werden. Dabei enthält es sensible Daten. Fragen und Antworten rund um den Personalausweis.
Vor wem muss ich mich ausweisen?
Beamte von Polizei, Zoll, Ordnungsamt und Steuerfahndung können das Vorzeigen des Ausweises verlangen. Dennoch: "Es besteht keine Pflicht, das Dokument jederzeit bei sich zu führen", stellt Matthias Taube, Ministerialrat im Bundesinnenministerium, klar.
Manchmal wollen Angestellte von Hotels oder Diskotheken mit Verweis auf melde- oder jugendschutzrechtliche Bestimmungen den Ausweis sehen oder gar kopieren. Nicht immer zu recht: Bei Gästen aus dem Inland reicht es, wenn Beherbergungsbetriebe auf einem Meldeschein persönliche Angaben wie Name oder Adresse festhalten.
Auch mit dem Verweis auf Jugendschutz darf nicht jeder den Ausweis kontrollieren. "Der Personalausweis mit den staatlich geprüften Daten ist sicherlich das zuverlässigste Mittel, um das Alter festzustellen", so Ministerialrat Taube. "Generell gilt aber: Den Ausweis verlangen dürfen nur bestimmte Behörden - bei Privaten kann ich selbst entscheiden, ob ich den Ausweis vorzeige oder eben nicht in den Club gehe beziehungsweise den Whiskey nicht kaufe."
Darf ich meinen Personalausweis kopieren?
"Das ist eine heikle Angelegenheit", erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Vor 2017 war das Kopieren von Personalausweisen und Reisepässen grundsätzlich tabu. Heute dürfen Bürger dagegen Kopien des eigenen Personalausweises anfertigen oder anfertigen lassen, diese müssten aber als solche erkennbar sein, so Solmecke.
Zur Sicherheit empfiehlt Ministerialrat Taube, auf Kopien sensible Informationen wie die Zugangs- und Seriennummer, die maschinenlesbare Zone und den personalisierten Sicherheitsfaden zu schwärzen.
Für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen gelten etwas andere Regeln: Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus müssen diese Unternehmen fünf Jahre lang wichtige Daten ihrer Kunden aufbewahren. Dafür können sie eine ungeschwärzte Kopie des Ausweises anfertigen. Im Postident-Verfahren dürfen sie den Ausweis auch per Webcam optisch digitalisiert erfassen.
Darf ich den Ausweis als Pfand hinterlegen?
"Prinzipiell ja, aber zumindest wenn man die e-ID-Funktion freigeschaltet hat, ist das keine gute Idee", so Prof. Gerrit Hornung von der Universität Kassel. Durch die kontaktlose Schnittstelle, die zur Authentisierung und elektronischen Signatur genutzt werden kann, sei das Missbrauchspotenzial noch höher als bei unnötigen Kopien oder Scans, warnt auch Rechtsanwalt Solmecke.
Seit 2010 dürfen ausschließlich die zur Identitätsfeststellung befugten Behörden vom Ausweisinhaber verlangen, den Ausweis aus der Hand zu geben. "Sollten Pfandleiher oder Vermieter Kunden also auffordern, ihren Ausweis als Pfand zu hinterlegen, können sie das verweigern und auf andere Wertgegenstände verweisen", so Solmecke.
Was muss ich beachten, wenn ich den Personalausweis online nutze?
Durch den Chip in der Ausweiskarte können Nutzer sich im Internet und an Automaten elektronisch identifizieren. Weil die digitale Weitergabe von Daten eine sensible Angelegenheit ist, ist der Vorgang auch besonders geschützt. "Der elektronische Personalausweis hat zwei Sicherungsmittel: Einmal muss man den Ausweis tatsächlich in der Hand haben und andererseits muss man eine selbstgewählte sechsstellige PIN kennen", erklärt Professor Gerrit Hornung.
Zudem ist der Zugriff durch Unternehmen eingeschränkt. Sie benötigen ein Berechtigungszertifikat, um Identitäten online prüfen zu können. Dafür müssen sie ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen nachweisen. Nur für diese erteilt das Bundesverwaltungsamt dann das Berechtigungszertifikat. Unternehmen können deshalb nur bestimmte Daten auf dem Ausweis auslesen. Nur die Angaben, ob der Personalausweis gültig und ob er gesperrt ist, werden stets übermittelt.
Dennoch empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Online-Plattform, sorgsam mit der elektronischen Identität umzugehen. Insbesondere sollen Nutzer auf ihrem Lesesystem zusätzliche Virenscanner installieren. Nach der Identifizierung beim Diensteanbieter werde der Ausweis am besten umgehend vom Gerät entfernt. Zusätzliche Sicherheit biete ein Standard- oder Komfort-Kartenleser mit eigener Tastatur für die PIN-Eingabe, so die Experten der Bundesbehörde.
Quelle: ntv.de, Alexander Holzer, dpa