Beitrags-Check 2023Diese Krankenkassen sind jetzt am günstigsten

Alles wird teurer. Oft auch die gesetzliche Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt im neuen Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent. 54 Kassen erhöhen infolgedessen zum neuen Jahr ihre Beiträge. Doch Mitglieder werden nicht mehr zeitnah darüber informiert. Die Übersicht.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im neuen Jahr von 1,3 auf 1,6 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Einsparpotenzial. Oft lassen sich auf diese Weise je nach Einkommen 100 bis 200 Euro pro Jahr sparen.
54 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil. Insgesamt gibt es dem Spitzenverband der Krankenkassen zufolge in Deutschland 96 gesetzliche Kassen, nicht alle stehen aber jedem offen, wie etwa bestimmte Betriebskrankenkassen.
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Diese Krankenkassen liegen unter 1,6 Prozent Zusatzbeitrag
BKK Firmus 0,9 Prozent
BKK Gildemeister Seidensticker: 0,9 Prozent
HKK Krankenkasse 0,98 Prozent
Krones BKK: 0,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
IKK Gesund Plus 1,1 Prozent
Techniker Krankenkasse 1,2 Prozent
Audi BKK 1,25 Prozent
HEK 1,3 Prozent
BKK Faber-Castell & Partner: 1,35 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Heimat Krankenkasse 1,3 Prozent
BKK Verbund Plus 1,35 Prozent
Continentale BKK 1,4 Prozent
R+V Betriebskrankenkasse 1,4 Prozent
vivida bkk 1,4 Prozent
Bertelsmann BKK 1,4 Prozent
BKK Melitta HMR: 1,4 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BIG direkt gesund 1,45 Prozent
BKK Provita: 1,49 Prozent
Mobil Krankenkasse 1,49 Prozent
BKK24 1,49 Prozent
Barmer 1,5 Prozent
BKK Freudenberg 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK Linde 1,5 Prozent
BKK Mahle 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Siemens-Betriebskrankenkasse 1,5 Prozent
KKH Kaufmännische Krankenkasse 1,5 Prozent
SBK 1,5 Prozent
TUI BKK 1,5 Prozent
Novitas BKK 1,54 Prozent
BKK Akzo Nobel Bayern 1,55 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Niedersachsen: 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Plus: 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK Pfalz 1,55 Prozent
AOK Bayern 1,58 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
MHPlus BKK 1,58 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Energie-Betriebskrankenkasse 1,59 Prozent
Salus BKK 1,59 Prozent
Die derzeit günstigsten bundesweit geöffnete Krankenkassen sind die BKK Firmus und die BKK Gildemeister Seidensticker mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent (Zusatzbeitrag 0,9).
Diese Krankenkassen liegen bei oder über 1,6 Prozent Zusatzbeitrag
IKK classic 1,6 Prozent
Viactiv Krankenkasse 1,6 Prozent
Knappschaft 1,6 Prozent
WMF BKK 1,6 Prozent
IKK - Die Innovationskasse 1,6 Prozent
BKK Diakonie: 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
IKK Classic: 1,6 Prozent
Securvita Krankenkasse 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Viaaktiv Krankenkasse 1,6 Prozent
AOK Baden-Württemberg 1,6 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Debeka BKK 1,69 Prozent
BKK Wirtschaft & Finanzen 1,69 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Bahn BKK 1,7 Prozent
Pronova BKK 1,7 Prozent
DAK Gesundheit 1,7 Prozent
AOK Nordwest 1,89 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK VBU 1,8 Prozent
DAK-Gesundheit 1,7 Prozent
Pronova BKK 1,7 Prozent
IKK Brandenburg und Berlin 1,77 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
BKK VBU 1,8 Prozent
AOK Rheinland/Hamburg 1,8 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 1,8 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Nordwest 1,89 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
AOK Nordost 1,9 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Anders als bisher werden Mitglieder - zumindest bis Ende Juni 2023 - nicht mehr per Brief über den höheren Beitrag informiert - aus Spargründen. So sieht es das neue Finanzstabilisierungsgesetz vor, das vom Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde. Wie es ab Juli 2023 weitergeht, ist offen. Komplett unbemerkt dürfen die Krankenkassen ihren Beitragssatz aber nicht erhöhen. Sie müssen das weiterhin vier Wochen vor Anpassung des Beitragssatzes bekannt geben - nur auf anderen Wegen. Verbraucher sollten deshalb auf der Internetseite ihrer Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift nachschauen.
Wechsel der Krankenkasse vereinfacht
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.
Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.