Gefördert in die Finca? Finanzhof erteilt Absage
26.01.2011, 16:20 UhrDie Ferienwohnung als Steuersparmodell - das funktioniert leider nicht. Wie der Bundesfinanzhof nun klargestellt hat, gibt es für Ferienimmobilien außerhalb Deutschlands keine Eigenheimzulage.

Der deutsche Wohnungsmarkt wird durch die Ferienwohnung im Ausland nicht angekurbelt, also gibt es auch keinen Zuschuss.
(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)
Für die Ferienwohnung in Griechenland oder die Finca auf Mallorca gibt es in Deutschland keine Steuervergünstigung. Deutschland müsse einem im Land ansässigen Steuerpflichtigen keine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gewähren, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: IX R 20/09). Ein Arzt hatte eine Eigenheimzulage plus Kinderzulage für sein Haus auf Kreta verlangt. Der Mediziner ist Grieche, hat jedoch in Deutschland seine Praxis.
Das Finanzgericht hatte ihm unter Berufung auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Az.: C 152/05) die Zulage zunächst gewährt. Der Bundesfinanzhof folgte dem nun aber nicht. Bei dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ging es um einen ganz anders gelagerten Fall, nämlich um Grenzpendler. Deshalb habe das Urteil keine Geltung für den Fall des Arztes.
Der Gesetzgeber habe mit der bereits 2006 ausgelaufenen Eigenheimzulage den Wohnungsbau fördern wollen, um den Wohnungsbestand im Inland zu vermehren, argumentiert der Bundesfinanzhof. Dieses Ziel könne durch eine Zulage für im Ausland gelegene Zweitwohnungen nicht erreicht werden. Die Anschaffung einer zusätzlichen Wohnung auf Kreta wirke sich auf den nationalen Wohnungsmarkt nicht aus. Der Bundesfinanzhof traf damit auch ein grundsätzliches Urteil zu Steuervergünstigungen, die Deutschland demnach nicht gewähren muss, wenn das eigentliche Ziel der Förderung nur im Inland erreicht werden kann.
Quelle: ntv.de, dpa