Unabsichtlich angekettet Fremdes Rad mit angeschlossen - was tun?
23.07.2019, 15:30 Uhr
Aufpassen beim Anschließen: Wer versehentlich ein fremdes Fahrrad sichert, muss gegebenenfalls fürs Aufbrechen aufkommen.
(Foto: dpa-tmn)
Im Eifer des Gefechts wird manch ein anderes Fahrrad aus Versehen mal gleich mit angekettet. Da will man doch am liebsten sofort zum Bolzenschneider greifen - aber ist das auch erlaubt?
Rad an Rad, kreuz und quer - am Fahrradstand geht es manchmal turbulent zu. Was aber, wenn ein anderer Radler beim Abschließen seines Fahrrads ein anderes gleich mit angekettet hat? Gegen diese sogenannte verbotene Eigenmacht dürfen sich Betroffene zur Wehr setzen, sagt Rechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Auch wenn davon auszugehen ist, dass der Übeltäter es unabsichtlich machte.
"Man darf sich einen Bolzenschneider oder anderes Werkzeug besorgen, um sein Fahrrad wieder freizubekommen." Um nicht für einen Dieb gehalten zu werden, rät der Rechtsanwalt aber dazu, am besten Zeugen zu haben und die Situation per Foto oder Film festzuhalten. Zudem müsse man nicht warten und hoffen, dass der Täter wiederkommt oder ihn ausfindig machen.
Nicht ungeschützt stehen lassen
"Sie könnten auch einen Schlüsseldienst rufen, der Ihr Fahrrad befreit", sagt Samimi. Die Kosten könne man dem Verursacher in Rechnung stellen. Doch da man ja in der Regel nicht weiß, wer das Fahrrad angeschlossen hat, müsste man solange warten, bis derjenige wiederkommt, um die Personalien feststellen zu können. Denn anders als ein Auto haben Fahrräder keine Nummernschilder, anhand derer man den Besitzer ermitteln kann. Das sei nicht praktikabel und ginge an der Realität vorbei.
Ungeschützt stehen lassen darf man das fremde Rad aber auch nicht, wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) anmerkt. Entsprechend muss der unfreiwillige Schlossknacker es wieder anschließen oder sicher verwahren. Dies ist, anders als das ursprüngliche Anschließen des fremden Rades, gerechtfertigt. Demnach besteht sogar ein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrrad, bis die Kosten für das Öffnen des Schlosses beglichen sind. Allerdings sollte man zumindest einen Zettel an dem fremden Rad mit den Kontaktdaten zurücklassen und erklären, warum es nun mit einem fremden Schloss gesichert ist.
"Manche Sachen erledigen sich aber einfach von selbst", sagt Samimi. Denn manchmal sei es in solchen Fällen einfach unkomplizierter, nicht auf seinem Recht zu beharren und auf anderem Wege nach Hause zu fahren. Am nächsten Tag habe sich das Problem dann oft von selbst gelöst, sprich der Übeltäter hat das Fahrrad vom Schloss befreit.
Quelle: ntv.de, awi/dpa