Selbstverpflichtung mit Rückzugsoption Frosta führt Ampel ein
03.06.2009, 15:52 UhrErstmals führt ein Hersteller in Deutschland die umstrittene Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel ein. Der Tiefkühlkost-Anbieter Frosta wird ab August seine vier meistverkauften Produkte mit einer Nährwert-Ampel anbieten.
Erstmals führt ein Hersteller in Deutschland die umstrittene Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel ein. Der Tiefkühlkost-Anbieter Frosta wird ab August seine vier meistverkauften Produkte mit einer Nährwert-Ampel anbieten.
Die Ampel-Kennzeichnung weist die wichtigsten Eckdaten zum Nährwertgehalt - den Anteil an Fett, an gesättigten Fetten, an Zucker und Salz - sowie die Kalorien pro hundert Gramm aus. Diese Angaben erscheinen je nach ihrer gesundheitlichen Bedenklichkeit in den Signalfarben rot, gelb oder grün.
Frosta führe diese Art der Information ein, weil die Verbraucher sie wünschten, sagte Vorstand Fritz Ahlers. Ihnen sei wichtig, im Supermarkt ohne langes Suchen auf der Verpackung die wichtigsten Informationen zu bekommen. Damit die Verbraucher alle Produkte vergleichen könnten, müsse aber eine gesetzlich verpflichtende Regelung für alle Hersteller gelten. Frosta werde zwar weitere Produkte mit der Ampel kennzeichnen. Wenn es nach einem halben Jahr keine gesetzliche Regelung gebe, werde die Firma die Ampel-Kennzeichnung aber "noch einmal überdenken".
Transparent und leicht verständlich
Der Verbraucher habe das Recht, sich schnell informieren zu können, sagte auch AOK-Vorstandsmitglied Jürgen Graalmann. "Wir brauchen dringend eine transparente und leicht verständliche Information über den Nährwertgehalt von Lebensmitteln." Unausgewogene Ernährung führe erwiesenermaßen zu großen gesundheitlichen Problemen und hohen gesellschaftlichen Kosten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherorganisation Foodwatch forderten Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erneut auf, sich in Gesprächen mit der Lebensmittelindustrie und auf EU-Ebene für eine Ampel-Kennzeichnung einzusetzen. Ein geplanter Runder Tisch zur Nährwertkennzeichnung bei Aigner wurde aus Termingründen abgesagt. Einen neuen Termin gebe es noch nicht, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Bei einem Treffen mit Aigner im Februar hatten sich die Teilnehmer nicht einigen können. Die Lebensmittelindustrie wehrt sich vehement gegen die Ampel-Kennzeichnung. Sie sei gegen eine willkürliche Bewertung anhand einzelner Nährstoffe, erklärte der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL).
GDA-Kennzeichnung
Hersteller und Handel haben ein eigenes System eingeführt, die sogenannte GDA-Kennzeichnung. GDA steht für das englische "guideline daily amount", zu deutsch "Richtwert für den Tagesbedarf" an Fett, Zucker und Salz. Angegeben in Prozent wird der Anteil dieser Stoffe an der "empfohlenen Tageszufuhr" einer erwachsenen Frau. Verbraucherschützer bemängeln, dass Angaben für Kinder oder ältere Menschen fehlen. Zudem kann ein Hersteller die Portionsgröße, auf die sich die Angaben beziehen, selbst wählen, so dass Vergleiche schwierig sind.
Eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Ampel-Kennzeichnung kann Deutschland nach Angaben der Ministeriumssprecherin gar nicht einführen. "In der ganzen EU seien aus Rechtsgründen nur freiwillige Lösungen möglich", sagte sie. Die EU-Kommission hatte einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der vermutlich ab Herbst im EU-Parlament beraten werden.
Quelle: ntv.de, AFP