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Arbeitsunfall oder nicht? Gericht kippt Urteil im Fall Samuel Koch

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Samuel Koch mit seinem Anwalt vor dem Gerichtssaal.

Samuel Koch mit seinem Anwalt vor dem Gerichtssaal.

(Foto: picture alliance/dpa)

Seit seinem Sturz bei "Wetten, dass..?" im Jahr 2010 ist Samuel Koch querschnittsgelähmt. Vor Gericht streitet der heute 37-Jährige darum, dass das Unglück als Arbeitsunfall anerkannt wird. Das Bundessozialgericht kippt nun ein früheres Urteil in dem Fall.

Das Verfahren um die Frage, ob der Unfall von Samuel Koch bei der ZDF-Sendung "Wetten, dass..?" ein Arbeitsunfall war, muss neu aufgerollt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Zwar bestätigte das BSG die Entscheidung der Vorinstanzen, dass kein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder "Wie-Beschäftigter" und auch nicht im Ehrenamt bestehe. Aber nach Ansicht des 2. Senats des Gerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht.

Mangels ausreichender Feststellung des Landessozialgerichts könne der Senat nicht abschließend darüber entscheiden, ob der Unfall in der Sendung ein Arbeitsunfall ist oder wie ein solcher zu behandeln ist, erklärte die Vorsitzende Richterin Elke Roos. Es lasse sich nicht abschließend entscheiden, ob Koch als nicht versicherter Unternehmer einem Versicherten gleichgestellt ist, weil der Unfall von einem Mitglied seines Wettteams mit verursacht worden ist, führte sie zur Begründung aus.

Nicht versicherte Unternehmer würden wie Versicherte behandelt, wenn sie durch eine betriebliche Tätigkeit einer schädigenden Person einen Unfall bei einer unternehmerischen Tätigkeit erleiden. Es sei denn, die Ersatzpflicht des Schädigers sei bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass Koch ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, sei auf der Grundlage der Feststellung des Landessozialgerichts weder ausgeschlossen noch abschließend urteilbar.

"Ums physische Überleben gekämpft"

Koch berichtete vor dem BSG, er habe in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall "rein ums physische Überleben gekämpft". Bis zur Corona-Pandemie habe er sich finanziell "ganz gut über Wasser halten" können. Dass er für alle pflegerischen Kosten selbst habe aufkommen müssen, habe er naiv hingenommen. Schließlich habe er einen Fehler gemacht und sei selbst schuld gewesen. Dafür sollten nicht "irgendwelche Gebührenzahler" aufkommen müssen. Ihm sei auch schnell klar gewesen, dass er wieder arbeiten wolle.

Im Zuge der Corona-Pandemie habe es aber keine Jobs mehr gegeben. Sein wirtschaftliches Einkommen sei hauptsächlich gespeist gewesen aus öffentlichen Auftritten im Fernsehen. Zunehmend hätten Familie und Freunde finanziell einspringen müssen. Damals habe er in einer Reha-Klinik seinen Anwalt kennengelernt, der ihm dazu geraten habe, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu beantragen.

Kochs Anwalt sieht Teilerfolg

Er habe "gemischte Gefühle", sagte Koch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts. Er habe sich eine Entscheidung gewünscht, um Klarheit zu bekommen, "egal in welche Richtung". "Jetzt geht es halt noch weiter. Und es ist natürlich nicht schön, so in der Vergangenheit Kamellen aufzuwühlen."

Kochs Anwalt Oliver Negele bezeichnete die jetzige Entscheidung als Teilerfolg. Er rechne sich nun gute Chancen aus, "dass das Landessozialgericht dann unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts auch zum von uns angestrebten Ergebnis kommt, sprich der Anerkennung als Arbeitsunfall".

Koch hatte in der Fernsehshow "Wetten, dass..?" gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde. Dabei zog er sich eine Querschnittslähmung zu.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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