US-Firmen gewähren Prämien Kommt Impf-Bonus auch in Deutschland?
07.04.2021, 19:06 Uhr
Noch sind zu wenige Menschen geimpft - genügend Impfstoff und ein Bonus könnten helfen.
(Foto: imago images/McPHOTO)
In den USA sind einige Firmen vorgeprescht und bezahlen ihren Angestellten Prämien beim Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus. Ist das auch in Deutschland denkbar? Das sagt ein Arbeitsrechtsexperte.
Eine flächendeckende Impfpflicht wird es in Deutschland nach Aussagen von Politikern aller Couleur nicht geben. Doch sogenannte Impfprämien werden derzeit heiß diskutiert. In den USA gewähren unter anderem die dortigen Ableger der deutschen Discounter Aldi und Lidl bereits solche Boni, wenn die Mitarbeiter ihrem Unternehmen nachweisen, dass sie sich bereits geimpft haben. So zahlt Lidl seinen Angestellten 200 Dollar extra , wenn diese sich impfen lassen.
Aldi wählt in den USA hingegen keine Pauschale, sondern zahlt jedem Mitarbeiter zwei Stundenlöhne extra. Die Kosten, die möglicherweise für die Impfung anfallen könnten, übernehmen die Discounter ebenfalls. In Deutschland sind bislang noch von keinem großen Unternehmen ähnliche Vorhaben bekannt. Doch sind solche Impfprämien auch von hiesigen Arbeitnehmern zu erwarten, oder sprechen deutsche Gesetze möglicherweise sogar dagegen?
Wie sieht das in Deutschland aus?
Zumindest wäre dies auch hierzulande grundsätzlich möglich, bestätigt der Rechtsanwalt Dr. Peter Hahn der Nachrichtenagentur spot on news. In Betrieben mit Betriebsrat wäre die Zahlung einer solchen Prämie aber zumindest mitbestimmungspflichtig. Das Mitbestimmungsrecht bestehe aber lediglich in der Ausgestaltung der Zahlung und nicht in der eigentlichen Entscheidung des Arbeitgebers, ob eine solche Prämierung überhaupt erfolgen sollte.
Der Arbeitsrechtsexperte weist außerdem noch auf den sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz hin. Somit müsste eine solche Prämie so gewährt werden, dass kein Arbeitnehmer sachgrundlos benachteiligt würde. Bedeutet: Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten, Werkstudenten oder Minijobbern könne es nicht geben, da der Arbeitgeber unabhängig von Status und Beschäftigungsgrad von der Impfung der Arbeitnehmer gleichermaßen profitiere.
Wie läuft das mit dem Datenschutz?
Mögliche Probleme sieht der Experte aber noch im Datenschutz. So sei eine Verpflichtung zur Vorlage des vollständigen Impfpasses wegen des Grundsatzes der Datensparsamkeit wahrscheinlich nicht gerechtfertigt, wohl aber die eines anderen, einfach gehaltenen Impfnachweises. Auch dürfte der Impfnachweis nicht in der Personalakte abgelegt oder gespeichert werden.
Quelle: ntv.de, awi/spot