Ratgeber

Bis Jahresende Krankschreibung per Telefon ab heute

Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich.

Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich.

(Foto: imago images/Future Image)

Bereits im Frühjahr war eine telefonische Krankschreibung möglich, um Arztpraxen zu entlasten und Ansteckungsrisiken zu vermeiden. Und auch wer dieser Tage unter leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leidet, kann nun wieder einfach zum Hörer greifen.

Angesichts bundesweit steigender Corona-Infektionszahlen ist in den kommenden Monaten erneut eine telefonische Krankschreibung möglich. Ab dem heutigen Montag können - vorerst befristet bis zum Jahresende - Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.

"Parallele Entwicklung ist besorgniserregend"

Die Sonderregelung hatte am Donnerstag der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison beschlossen. "Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte", erklärte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. "Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend."

"Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer", erklärte Hecken. Allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steige das Ansteckungsrisiko. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der telefonischen Krankschreibung hätten gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss will rechtzeitig vor Jahresende über eine mögliche Verlängerung der Sonderregelung beraten. Bereits von März bis Ende Mai war eine telefonische Krankschreibung bundesweit möglich.

Müssen Patienten der Arztpraxis bekannt sein?

Entgegen der Krankschreibung per Video, muss der Patient bei der Telefon-Krankschreibung nicht schon in der Praxis bekannt sein. Patienten haben allerdings auch keinen Anspruch auf die Telefon-Krankschreibung. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob er den Patienten doch noch für eine persönliche Untersuchung in die Praxis bestellt oder nicht.

Wie kommt die Bescheinigung zum Patienten?

Mehr zum Thema

In der Regel per Post. Das gilt sowohl für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als auch für Bescheinigungen zum Bezug von Krankengeld bei erkrankten Kindern.

An den Fristen, bis wann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit mitteilen muss, ändert sich nichts. Dies ist nach wie vor "unverzüglich" zu tun. Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung muss spätestens nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein. Abgesehen davon darf der Arbeitgeber aktuell von der gesetzlichen Regelung abweichen und von Arbeitnehmern schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangen oder im Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen. Hier muss sich der Arbeitnehmer erkundigen, was für ihn gilt.

Quelle: ntv.de, awi/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen