Bis zu 13,4 Cent Volleinspeiser bekommen deutlich mehr Geld
30.05.2023, 17:30 Uhr (aktualisiert)
Besitzer neuer Solaranlagen müssen sich künftig zwischen Volleinspeisung und teilweisem Eigenverbrauch jeweils jährlich entscheiden.
(Foto: imago/Becker&Bredel)
Strom ist derzeit nur teuer zu haben. Da kann es sinnvoll sein, ihn selbst via Solaranlage zu erzeugen. Doch unabhängig davon sollen Betreiber neuer Anlagen künftig sogar doppelt so viel Geld bekommen, wenn sie den erzeugten Strom komplett ins Netz speisen.
Wer via Photovoltaikanlage sein eigener Energieversorger ist und die Kraft der Sonne zur Stromproduktion nutzt, tut nicht nur etwas für die eigene Öko-Bilanz, sondern kann damit auch Geld sparen. Mit der Einspeisung ins Netz allein war ein kostendeckender Betrieb zuletzt allerdings nicht mehr möglich.
Bisher erhält, wer seinen nicht verbrauchten Solarstrom ins Netz einspeist, eine sogenannte Einspeisevergütung vom Energieversorger, welche über 20 Jahre zu einem gleichbleibenden Satz erfolgt. In den letzten Jahren sank dieser Zuschuss allerdings konstant. Derzeit sind es nicht einmal 7 Cent pro Kilowattstunde - 30 Prozent weniger als noch vor zwei Jahren.
Doch das soll sich ändern. So hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die wichtigste Änderung für Hauseigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren wollen, ist, dass es künftig zwei völlig unterschiedliche Tarife für den Solarstrom geben soll, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wie die Stiftung Warentest berichtet.
Modell Volleinspeiser
Verkaufen Anlagenbetreiber den erzeugten Strom komplett an den Netzbetreiber, erhalten sie bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde - wie bisher im Jahr der Inbetriebnahme und in 20 Folgejahren. Das wäre etwa doppelt so viel wie derzeit.
Modell Eigenverbrauch
Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen, bleibt es dagegen weitgehend beim Alten. Sie erhalten vom Netzbetreiber maximal 6,53 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht der Vergütung für Anlagen, die im April 2022 in Betrieb genommen wurden. Neu ist nur, dass die Vergütungssätze erst wieder für Anlagen gesenkt werden, die ab Februar 2024 in Betrieb gehen. Dann sollen sie im Halbjahres-Rhythmus um jeweils 1 Prozent sinken.
Bei Anlagen mit einer Leistung um 15 Kilowatt und mehr lassen sich ohne teure Speicher meist nicht mehr als 10 bis 15 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen - zu wenig, um schwarze Zahlen zu schreiben. Mit der doppelten Vergütung für Volleinspeiser wären solche Anlagen künftig deutlich attraktiver. Damit wäre zugleich ein Anreiz geschaffen, geeignete Dachflächen komplett für die Stromerzeugung zu nutzen, schreiben die Tester.
Voraussetzung für die erhöhte Vergütung ist, dass die Eigentümer dem Netzbetreiber rechtzeitig mitteilen müssen, dass sie den Strom vollständig einspeisen wollen. Im Startjahr müssen sie das vor der Inbetriebnahme tun. Für die folgenden Kalenderjahre muss die Mitteilung jeweils bis zum 1. Dezember des Vorjahres beim Netzbetreiber eingehen.
Besitzer von Solaranlagen müssen sich entscheiden
Besitzer neuer Solaranlagen müssen sich also künftig zwischen Volleinspeisung und teilweisem Eigenverbrauch jeweils jährlich entscheiden. Doch was ist günstiger? Das hängt vom Strompreis, der Anlagengröße und dem möglichen Eigenverbrauchsanteil ab. Generell gilt laut Warentest: Mit der Größe der Anlage sinkt der Anteil des Solarstroms, der vor Ort selbst verbraucht werden kann.
Abgesehen davon wird das Betreiben einer Solaranlage durch die rapide gestiegenen Strompreise immer attraktiver. Solarstrom, den Eigentümer im Haushalt zum Waschen, Kochen oder zum Laden ihres E-Autos nutzen, müssen sie nicht teuer beim Energieversorger kaufen. Vielen Hausbesitzern dürfte deshalb mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger gerade recht sein. So können Stromkosten von derzeit mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gespart werden. Und mit jeder Strompreiserhöhung wird die Ersparnis größer.
(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 03. Mai 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi